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Full text : Almanach Jahrgang 001.1851

11. Geschäftsordnung.

V. Von der Geschäftsführung.

 52.
Alle an die Akademie gerichteten Zusendungen
gehen an den General-Secretär, welcher die in den
Wirkungskreis des zweiten Secretärs fallenden Gegen“
stände demselben zutheilt,
 53.
Der General-Seeretär bringt die Geschäfte vor die
Akademie. In allen Fällen, in welchen keine Kestimmten
Anträge zur Behandlung oder Erledigung der Geschäfte
vorliegen, werden dieselben von dem Secretär gestellt.
 54.
Die Verhandlung in den Versammlungen leitet der
Präsident; er bevorwortet die zu berathenden Gegenstände,
 sammelt die Stimmen nach der festgesetzten
Ordnung, und gibt in den Fällen, welche durch relative
Stimmenmehrheit entschieden werden können, bei
Stimmengleichheit den Ausschlag. Er ertheilt die Eintrittskarten
 zu den feierlichen Gesammtsitzungen.
S. 55.
Die Aufsätze aller von der Akademie oder von einer
Classe ausgehenden Schreiben werden dem Präsidenten
der Akademie oder der Classe zur Gutheissung vorgelegt;
 die Schreiben selbst werden von dem Präsidenten
 und Secretär unterzeichnet,
S. 56.
In Betreff der Geldmittel haben beide 
gleiche Rechte und gleiche Obliegenheiten. Die wirklichen
 Mitglieder machen in den Classensitzungen Vorschläge
 zu deren Verwendung, worüber die Akademie
entscheidet.
            
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