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Full text : Almanach Jahrgang 001.1851

41. Geschäftsordnung.

S. 10.
Die Classen-Sitzungen dienen zur Besprechung
 und Berathung wissenschaftlicher Gegenstände,
zur Beurtheilung wissenschaftlicher Leistungen, zu
Anträgen über Wahlen, über Verwendung der Dotation
nach  15 der Statuten u. 8. W.
 11.
Bei den Versammlungen haben die Secretäre ihre
Plätze den Präsidenten zur Seite. An diese reihen sich die
stimmfähigen Mitglieder nach dem Zeitpuncte der allerhöchsten
 Bestätigung. Ist diese für mehrere Mitglieder an
demselben Tage erlassen, so entscheidet das Lebensalter.

 12.
Die Sitzungen beginnen pünctlich. Ist der Präsident
nicht zugegen, so vertritt in den allgemeinen Versamm-Jungen
 der Vicepräsident, in den Classen-Sitzungen
das älteste der anwesenden stimmfähigen Mitglieder
dessen Stelle. Das Gleiche findet statt, wenn der Präsident
 die Sitzung vor ihrem Schlusse verlässt.
 13.
Jedem wirklichen Mitgliede der Akademie steht es
frei, während einer Verhandlung das Wort zu verlangen.
Der Präsident ertheilt dasselbe in der Ordnung, in
welcher es verlangt wurde. Wer das Wort hat, darf in
seiner Rede von keinem andern Mitgliede unterbrochen
werden. Dem Präsidenten steht es zu, ein Mitglied zur
Ordnung zu rufen, Das Verlangen des Wortes wird
nicht als Unterbrechung angesehen.
 14.
Jede Abstimmung erfolgt nach der Rangordnung der
stimmfähigen Mitglieder, von den jängsten angefangen
            
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