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Full text : Almanach Jahrgang 001.1851

17. Geschäftsordnung.

19

8. 8.
Nebst den vorgenannten ordentlichen können
nach Bedürfniss auch ausserordentliche Sitzongen
 Statt finden. Zu Sitzungen, an welchen nicht in
 wohnende wirkliche Mitglieder theilzunehmen
haben, ist vorzugsweise die Zeit vor und nach dem
30. Mai zu benützen. Tage und Gegenstände werden
sämmtliehen wirklichen Mitgliedern in. den ‘Einberufungsschreiben
 kundgegeben: ;
Zur Abhaltung ausserordentlicher feierlicher‘ Gesammtsitzungen
 wird die Zustimmung des Curators einveholt.


Ss. 9.

Hauptgegenstände der Gesammtsitzungen
sind : ;
Vorträge der Mitglieder über ihre für die Denkschriften
 ausgearbeiteten Abhandlungen ; 0
Berichte und Mittheilungen ; . .
Beschlüsse: über die Behandlung der Geschäfte,
welche sich auf Erlässe des Curators und der
Staatsverwaltung an die Akademie. beziehen;
Verfügungen über Eingaben an die Akademie s»x
Veranlassung öder Unterstützung wissenschaftlicher
 Unternehmungen;
Anstellung des Schreib-Personales. I
Vorzugsweise werden den Gesammtsitzungen „ zu
weichen die nicht in  wohnenden wirklichen Mitglieder
 einzuberufen sind, vorbehallen:
Ausschreibung und Zuerkennung von Preisen;
Wahlen von Vorständen und Mitglicdern.
            
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