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Full text : Almanach Jahrgang 001.1851

18

 Geschäftsordnung.

es angehört, beizuwohnen, an den Verhandlungen 
zu nehmen und über Schlussfassungen seine Stimme
abzugeben,
Die nicht in  wohnenden wirklichen Mitglieder
 können zu beiden Arten von Sitzungen eigens einberufen
 werden.
 3.
Den Sitzungen einer Classe können auch die wirklichen
 Mitglieder der anderen Classe heiwohnen; Stimmrecht
 kommt aber densclben nur dann zu, wenn sie zu
einer Verhandlung eingeladen werden.
 4. ;
Ehren- und correspondirende Mitglieder haben zu
allen Sitzungen Zutritt, in so fern dieselben hloss
wissenschaftlichen und nicht Verwaltungs-Gegenständen
gewidmet sind. ; .
;  5. ;
Die Gesammt- und die Classen-Sitzungen wechseln
in der Regel se, dass in drei auf einander folgenden
Wochen Classen-Sitzungen , in der vierten. eine Gesammisitzung
 gehalten wird. In der Fastinacht-, 
Pfingst- und Weihnachtwoche, so wie im August und
September finden keine Sitzungen statt.
S. 6.
Tage und Stunden der Versammlungen hat der
Präsident im Einvernehmen mit den übrigen Vorständen
und den .in  anwesenden wirklichen Mitgliedern
von Jahr zu. Jahr vorhinein festzusetzen.
 7. .
Der 30. Mai als Jahrestag der Gründung der Akademie
 wird mit feierlicher Sitzung begangen, wozu
 alle wirklichen Mitglieder einberufen werden.
            
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