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Full text : Almanach Jahrgang 001.1851

Die kaiserliche Akademie der Wissenschaften hat
die Obliegenheit, zur Erreichung der ihr nach den
Statuten gegebenen Bestimmung regelmässige Sitzungen
zu halten, wissenschaftliche Arbeiten durch den Druck
zu veröffentlichen, jährlich aus den ihr zugewiesenen
Fächern Preisaufgaben auszuschreiben und die Preise
zuzuerkennen, endlich die erforderlichen Wahlen vorzunehmen.
 Die Geschäftsordnung hat demnach die Vorschriften
 für die Sitzungen, für die herauszugebenden
Druckschriften, für die Preise und für die Wahlen, so
wie für die Geschäftsführung überhaupt zu enthalten.
1. Von den Sitzungen.
8. 1.
Die Akademie versammelt sich entweder in Gesammtsitzungen,
 worin dieselbe als Ganzes, oder in
Classen-Sitzungen, worin bloss eine Classe
für sich allein thätig ist.
 2.
Jedes wirkliche Mitglied hat das Recht, den Gezammtsitzungen
 und den Sitzungen der Classe, welcher

Almanach.
            
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