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Full text : Almanach Jahrgang 001.1851

I. Die Statuten.

Fünftens, Für die vorfallenden Druekapeiten
wird der Akademie die unentgeltliche Benützum der
Staatsdruckerei nach jedesmal vorläufig eingholter
Bewilligung des Hofkammer-Präsidenten eingerämt,
Sechstens. Die Mitglieder der Akademie, wlcher
e8 vorbehalten ist, die ihr zukommenden Büchr und
andere wissenschaftliche Gegenstände den Biblioheken
und Sammlungen des Staates zuzuweisen, sind VvOo'Zugsweise
 zur Benützung dieser Institute nach vorläfigem
Einvernehmen mit den Vorstehern derselben bereatiget,
 Die öffentlichen Unterricht-Anstalten
 sind angewiesen, die für die Zwecke der Akademie
 geeigneten Institute, Laboratorien und Aparate
derselben zu Versuchen und Forschungen nach 
 einzuräumen, und derselben auf ihr Bejehren
alle auf ihre Beschäftigungen Bezug nehmender Mittheilungen
 zu machen.
Achtens, Die Akademie ist befugt, sich unter
Beobachtung der bestehenden gesetzlichen Bestinmungen
 mit allen wissenschaftlichen Corporationen iı Verkehr
 zu setzen, und mit denselben die ihr angenessen
scheinende Correspondenz zu unterhalten.
 19,
Die Akademie hat selbst in Gemässheit dieser Statuten
 die erforderlichen Instructionen für den inneren
Betrieb und für ihre Verhandlungen zu entwerfen, und
dem Curator zur Bestätigung vorzulegen.
Wir versehen Uns, dass die Akademie durch die
Verfolgung der ihr vorgezeichneten Zwecke sich Unseres
 Vertrauens würdig bezeigen, und die bei der
Gründung für das Wuhl Unserer Völker gehegten
Wünsche verwirklichen wird, und Wir weisen zugleich
            
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