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Full text : Almanach Jahrgang 001.1851

I. Die Statuten.

 16.
Die vorfallenden Auslagen, welche nicht systemisirt
 sind, werden in den periodischen Berathungen von
der Akademie geprüft und beschlossen, von dem Präsidenten
 unter Mitfertigung des Secretärs angewiesen,
und von einem hiezu bestellten Beamten, welchem die
Gebarung obliegen wird, verrechnet.
 17.
Der Präsident der Akademie bezieht während der
Dauer seiner Function einen Functions - Gehalt von
3000 Gulden, der Vice-Präsident von 2500 Gulden, der
Secretär, welcher zugleich die General-Secretärs-Stelle
der Akademie besorgt, 2000 Gulden, und der zweite
Keeretär 1500 Gulden.

 18.
Als Merkmal Unseres besonderen Wohlwollens wird
lie Akademie folgende Rechte und Vorzüge geniessen:
Erstens. Die wirklichen Mitglieder der Akademie,
 der Präsident, Vice-Präsident und die Secretäre,
 können sich der ihnen zugestandenen Ehren-Uniform
 bedienen.
Zweitens, Die Akademie kann nach der Bestimmung
des  4 jährlich vier Preise ausschreiben und vertheilen.
Drittens. Sie ist befugt, für die von ihr zur
Bekanntmachung durch den Druck bestimmten wissenschaftlichen
 Ausarbeitungen angemessene Honorare zu
bestimmen, und den Verfassern gegen dem zuzuwenden,
dass solche Arbeiten das ausschliessende Eigenthum
der Akademie werden,
Viertens, Es werden der Akademie die ihrem
Bedarfe entsprechenden Localitäten in einem Staatsgebäude
 angewiesen.
            
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