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Full text : Almanach Jahrgang 001.1851

 Die Statuten,
selben nachstehende Bestimmungen genehmiget, welche
die Statuten derselben zu bilden haben.
 1.
Die Akademie der Wissenschaften in  ist eine
unter Unseren besonderen Schutz gestellte gelchrte Körperschaft,
 welche die Bestimmung hat, die Wissenschaft
in den ihr zugewiesenen Zweigen durch selbstständige
Forschungen ihrer Mitglieder und durch Ermunterung
und Unterstützung fremder Leistungen zu fördern, nützliche
 Kenntnisse und Erfahrungen durch Prüfung von
Fortschritten und Entdeckungen sicher zu stellen,
und durch Bekanntmachung lehrreicher Arbeiten möglichst
 zu verbreiten, so wie die Zwecke der Regierung
durch Beantwortung solcher Aufgaben und Fragen, welche
in das Gebiet der Wissenschaft gehören, zu unterstützen.
 2.
Die Wirksamkeit dieser Akademie hat: .
4) die mathematischen und Naturwissenschaften,
h) Geschichte, Sprache und Alterthumskunde im ausgedehntesten
 Umfange, somit auch die Ausbildung
der vaterländischen Sprachen zu umfassen; sie zerfällt
 demnach
in eine Classe für mathematische und Natturwissenschaften,
 welche mathematisch-naturwiss;senschaftliche
 Classe heissen
and in eine Classe für Geschichte, Sprache und
   welche hhistorischphilologische
 Classe genannt werden wird.
 3,
In jeder dieser zwei  die als ein Ganzes
zur Erreichung der obigen Aufgabe zusammenwirken,
können zur Erleichterung der Arbeiten besomdere Sec-
            
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