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heil der Untertanen zu sorgen, 52 ) an die ragione di stato, die die Einheit¬
lichkeit der Religion erfordere, 53 ) und an die Schädlichkeit der Toleranz. 5 *)
Unterstützt lourde er dabei vom Beichtvater Erzherzog Karls, dem Jesuiten-
provinzial P. Blyssem, 55 ) sowie von Karls Gemahlin, Erzherzogin Maria,
die er schon bei der Antrittsaudienz an das Beispiel der biblischen Judith
erinnerte 53 ) Eine Frucht dieser Bemühungen war das am 10. Dezember
1580 erlassene landesfürstliche Religionsdekret , 57 ) das dem Adel zwar
weiterhin Toleranz gewährte, für alle anderen Bevölkerungsschichten, vor
allem die Bürger, aber die katholische Religion vor schrieb. Die Freude
der katholischen Partei war aber nur kurz, denn die evangelischen Stände
erzwangen die Aussetzung der Durchführung dieses Religionsdekretes. 53 )
Trotz aller festen Vorsätze mußte der Landesfürst dem protestantischen
Adel weiter nachgeben, weil er auf dessen Geldbewilligungen für die
Türkengrenze angewiesen war. Auswärtige Hilfe sollte eine Besserung
der Lage bringen, weshalb Dr. Wolfgang Schranz nach Innsbruck und
München sowie der innerösterreichische Statthalter Christoph Andreas
Spaur nach Rom gesandt morden. 59 ) Vor allem hoffte man, durch eine
starke Besatzung in Graz die Position des Landesfürsten gegenüber den
Ständen entscheidend zu stärken. Rom war bereit, dafür einen ange¬
messenen Beitrag zu leisten. 59 )
Zum Erlaß eines neuen Religionsdekretes, das wiederum vor allem
gegen die Bürger gerichtet war, und zu ersten Maßnahmen ist es aber
erst im folgenden Jahr gekommen. 51 ) Vom Sommer 1581 bis in den Herbst
hinein visitierte Malaspina größtenteils gemeinsam mit landesfürstlichen
und erzbischöflich-salzburgischen Kommissaren Pfarren und Klöster in
der Steiermark. Die dabei festgestellten Zustände waren überall nicht
erfreulich. 52 ) Nicht nur von den evangelischen Landständen, sondern teils
auch von den betreffenden Prälaten morde er wegen der Visitation ange¬
griffen. 53 )
62 ) Nr. 124, 128.
”) Nr. 24, S. 89, Nr. 72, S. 196.
51 ) Nr. 141, S. 380, und Nr. 148, S. 399.
55 ) Nr. 19, Anm. 17, Nr. 59, S. 172.
56 ) Nr. 7.
57 ) Nr. 50.
58 ) Nr. 62.
59 ) Nr. 76, 77 und 90.
60 ) Nr. 93.
61 ) Nr. 148.
62 ) Nr. 107, 111, 112, 114, 117 und 126.
63 ) Nr. 121, Anm. 3.