Full text: Nuntiatur des Germanico Malaspina, Sendung des Antonio Possevino

XVIII 
heil der Untertanen zu sorgen, 52 ) an die ragione di stato, die die Einheit¬ 
lichkeit der Religion erfordere, 53 ) und an die Schädlichkeit der Toleranz. 5 *) 
Unterstützt lourde er dabei vom Beichtvater Erzherzog Karls, dem Jesuiten- 
provinzial P. Blyssem, 55 ) sowie von Karls Gemahlin, Erzherzogin Maria, 
die er schon bei der Antrittsaudienz an das Beispiel der biblischen Judith 
erinnerte 53 ) Eine Frucht dieser Bemühungen war das am 10. Dezember 
1580 erlassene landesfürstliche Religionsdekret , 57 ) das dem Adel zwar 
weiterhin Toleranz gewährte, für alle anderen Bevölkerungsschichten, vor 
allem die Bürger, aber die katholische Religion vor schrieb. Die Freude 
der katholischen Partei war aber nur kurz, denn die evangelischen Stände 
erzwangen die Aussetzung der Durchführung dieses Religionsdekretes. 53 ) 
Trotz aller festen Vorsätze mußte der Landesfürst dem protestantischen 
Adel weiter nachgeben, weil er auf dessen Geldbewilligungen für die 
Türkengrenze angewiesen war. Auswärtige Hilfe sollte eine Besserung 
der Lage bringen, weshalb Dr. Wolfgang Schranz nach Innsbruck und 
München sowie der innerösterreichische Statthalter Christoph Andreas 
Spaur nach Rom gesandt morden. 59 ) Vor allem hoffte man, durch eine 
starke Besatzung in Graz die Position des Landesfürsten gegenüber den 
Ständen entscheidend zu stärken. Rom war bereit, dafür einen ange¬ 
messenen Beitrag zu leisten. 59 ) 
Zum Erlaß eines neuen Religionsdekretes, das wiederum vor allem 
gegen die Bürger gerichtet war, und zu ersten Maßnahmen ist es aber 
erst im folgenden Jahr gekommen. 51 ) Vom Sommer 1581 bis in den Herbst 
hinein visitierte Malaspina größtenteils gemeinsam mit landesfürstlichen 
und erzbischöflich-salzburgischen Kommissaren Pfarren und Klöster in 
der Steiermark. Die dabei festgestellten Zustände waren überall nicht 
erfreulich. 52 ) Nicht nur von den evangelischen Landständen, sondern teils 
auch von den betreffenden Prälaten morde er wegen der Visitation ange¬ 
griffen. 53 ) 
62 ) Nr. 124, 128. 
”) Nr. 24, S. 89, Nr. 72, S. 196. 
51 ) Nr. 141, S. 380, und Nr. 148, S. 399. 
55 ) Nr. 19, Anm. 17, Nr. 59, S. 172. 
56 ) Nr. 7. 
57 ) Nr. 50. 
58 ) Nr. 62. 
59 ) Nr. 76, 77 und 90. 
60 ) Nr. 93. 
61 ) Nr. 148. 
62 ) Nr. 107, 111, 112, 114, 117 und 126. 
63 ) Nr. 121, Anm. 3.
	        
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