Über eine Eingabe des Vereins für Siebenbiirgische Landeskunde. 253 seinem lobenswerthen Streben nicht zu lähmen vermochten, hat sich mit der höchst erfreulichen Anzeige an die Classe gewandt, dass das yon ihm im Jahre 1845 in Angriff genommene Urkunden buch Siebenbürgens durch die Wirren des Jahres 1848 und 1849 nur gehemmt, nicht zerstört worden, ja dass der Verein seit dem vorigen Jahre mit erneuerter Lust und Kraft an die völlige Zustande- bringung desselben gegangen sei. Es umfasse bereits 2700 theils aus Originalien, theils aus verlässlichen Copien zusammengetragene vollständige Urkunden und 450Urkunden-Auszüge. Die letzte Ausar beitung sei nunmehr dem Rector des Gymnasiums zu Schässburg, Daniel Teutsch, übertragen, und durch diesen bereits bis zum Jahre 1275 vollendet. Der Verein wendet sich nun mit der Bitte an die Akademie, be ziehungsweise an unsere Classe, den eingeschlagenen Weg der Bearbeitung von der historischen Commission prüfen zu lassen, zu welchem Behufe eine Probe überreicht wurde, und darnach „gerade für die beschlossene Herausgabe eines siebenbürgischen Urkunden huches” ihn, wie im Jahre 1850 durch Geldaushilfen unterstützen zu wollen. Die historische Commission hat nun die eingesandten Proben geprüft, und glaubt darnach der Classe so viel mit aller Beruhi gung versichern zu können, dass das ganze Unternehmen sowohl durch die Wahl des Herrn Rectors D. Teutsch als Bearbeiters wie durch den eingeschlagenen Weg der Bearbeitung den besten Erfolg verspreche, und jedenfalls der kräftigsten Unterstützung von unserer Seite würdig sei. Sie ist ferner in der angenehmen Lage , der Classe ein Mittel vorschlagen zu können, welches sowohl den Wünschen des Ver eines vollkommen entsprechen muss, als auch unseren Geldkräften kein ungebürliches Opfer auferlegt. Sie beantragt nämlich das siebenbiirgische Urkundenbuch seiner Zeit in die von der historischen Commission herausgegebenen „Fon tes rerum Austriacarum aufzunehmen. Dadurch entfallen für die Classe die nicht unbedeutenden Druckkosten, während sich unter Einem die Reihe der „Fontes” durch Inangriffnahme einer neuen Gruppe der „Fontes rerum Vngaricarum, Croaticarum, Slavo- nicarum et Transylvanicarum'’ auf erwünschte Weise auch auf bisher in ihnen nicht vertretene Kronländer der Gesammt-Monarchie