10 Inama-Sternegg. archivs mitgetheilt, theils sind andere Texte mit solchen des k. baier. Reichsarchivs verglichen und aus ihnen berichtigt und ergänzt worden. Bei einem neuerlichen Besuche dieses Archivs richtete sich nun das Augenmerk zunächst jenen Archivalien zu, in welchen die Aemter, Herrschaften und Besitzungen baierischer Klöster und Stifte im südlichen Tirol beschrieben sind. Die Urbarien, Grundbeschreibungen, Stifts-, Zins-, Gültbüchcr, nicht minder aber Processacten und andere Schriften, welche auf tirolische Besitzungen Bezug hatten, wurden einer sehr um ständlichen und ausgedehnten Untersuchung unterzogen. Speciell waren Gegenstand der Nachforschung die ein schlägigen Archivalien der Hochstifte Augsburg, Chiemsee, Freising, Kegensburg und Salzburg, der Domcapitel von Frei sing und Regensburg, des Collegialstifts Landshut, der Abteien St. Emmeram in Regensburg, Füssen, Kempten, Frauenchiemsee und der Stifte und Klöster Aldersbach, Andechs, Baumburg, Beierberg, Benedictbcuern, Diessen, Dietramszell, Ebersberg, Ettal, Indersdorf, Niederaltaich, Niedernburg, Obermünster, Polling, Prüfening, Raitenhaslach, Ranshofen, Sanct Andreas in Freising, Sanct Nicola in Passau, Sanct Zeno, Scheftlarn, Seligenpforten, Steingaden, Tegernsee und Weihenstefan. Bei einigen dieser Klöster war zwar von Anfang an weniger die Hoffnung, tirolische Weisthümer, als etwa Weis- thümer von Ober- und Niederösterreich oder Steiermark zu finden, massgebend für die Durchsuchung der Archivalien; von einigen wenigen Klöstern, welche nachweisslicli Besitz in Tirol hatten, so Altomünster, Au, Bernried, Biburg, Rott, Scheyern, Schledorf, Seeon, Weyarn und Wessobrun sind Archivalien, welche auch nur einige Möglichkeit der Ausbeute für unsere Zwecke bieten würden, nach der Angabe der dortigen Herren Archivbeamten nicht vorhanden. Gegenüber diesen umfassenden Untersuchungen des ganzen Urkundenschatzes der in Tirol und in anderen Kronländern Oesterreichs begüterten baierischen Stifte und Klöster — es wurden im Ganzen 196 Archivnummern durchsucht — ist die Ausbeute an Weisthümern und verwandten Aufzeichnungen des Gewohnheitsrechts eine ungemein geringe; es kann aber doch