Hypothese über den Ursprung des Privilegium majus von 1156. 459 Durch den Nürnberger Reichsabschied vom 19. November 1274 war König Ottokar II. vor den Pfalzgrafen, seinen Richter, citirt worden. Rekanntlich erschien er nicht seihst, sein Gewaltbote Bi- schof Bernhard von Seckau benalnn sich so, dass es sich heraus stellte, er wolle nicht so viel seinen Herrn vertheidigen, als viel mehr das neu gewählte römisch-deutsche Reichs-Oberhauptundseine Wähler, die Churfürsten selbst, anklagen und ihre Wahl ver werfen. — Er musste sich zurückziehen. Der langmüthige und vorsichtige König Rudolf schickte nach so vielen vergebliche:'. Aulforderungen und Versuchen den eben so hochmüthigen als über seine wahre Stellung verblendeten Bölimen- könig zur Nachgiebigkeit zu bewegen, seinen Freund den Burggrafen von Nürnberg zu ihm, den er persönlich kannte und wie es scheint in früherer Zeit gut leiden konnte, um demselben das Ultimatum vor zulegen, ehe zu den Waffen gegriffen werden sollte. Höchst anziehend ist die von dem Reimchronisten Ottokar uns gelieferte Schilderung ihrer Unterredung, die den H a u p t z ii g e n nach den Charakter innerer Wahrheit trägt; der Chronist schöpfte offenbar aus guten Quellen, die nachzuweisen freilich von höchstem Interesse wäre. Jedenfalls lässt sich die Ansicht der Mitwelt über den Her gang des grossen Dramas (Ottokar’s Sturz und Ausgang) aus dieser köstlichen Quelle entnehmen. Der Burggraf fand den Böhmenkönig nicht in Prag, sondern — in Wien 1 ). Der Burggraf von Nürnberg stellt dem widerstrebenden Reichs fürsten und Böhmenkönig vor: Pez SS. 3 , 124. 9 'Herre, ich bin in diz lant cap. CXIV. 10 von dem künige gefant um anders niht wan umbe diu, daz ich vordem fülle an iu waz ir dem riebe habet vor. Daz hörte in fin ör 11. ander niht dann. V. 12. vodern. AP. 14. hoert er in. VA. ') S. H. Pez, SS. Rer. Austr. III, S. 124 — 125. Cap. CXIV—CXVI.