264 Prof. Jäger. kannt, als dass es hier einer Wiederholung bedürfte. Endlich ist jede einseitige Disposition über die Bisthumssprengel dem klaren Buchstaben des von Seiner Majestät dem Könige von Baiern selbst anerkannten Beichsdeputations-Recesses zuwider.” Nach diesen Erklärungen des Bischofs schritt der Provicar Patscheider an das schwere Amt, das ihm aufgetragen war. Er for derte den Klerus auf, sich gegen die hereinbrechenden Bedrängnisse zu rüsten, und theilte ihnen die bischöflichen Verordnungen mit, an welche sie sich halten sollten. Ich erlaube mir Kürze halber nur einige derselben anzuführen. Da die Verbindung mit dem Bischöfe wahrscheinlich ganz unterbrochen und viele Priester deportirt werden dürften, so hatte ihnen der Bischof ausgedehnte seelsorgliche Voll machten ertheilt. Sie durften die ihnen übertragene Gewalt an andere delegiren, auch zwei Mal des Tages Messe lesen, sich dabei gläserner und zinnener Gefässe bedienen, und das Opfer in Kellern, Höhlen, Wäldern und auch um Mitternacht darbringen. Mit den von der Regierung aufgedrungenen Priestern sollten sie selbst keine Gemein schaft haben, und auch dem Volke dieselbe untersagen. Sie sollten das Volk belehren, dass es aus den Händen solcher Priester keine Sacramente empfangen, ihren Messen und Predigten nicht beiwohnen, ihnen keine Zehenten und Zinse bezahlen, von ihnen, ausser in der Todesgefahr, keine geistliche Hülfe annehmen dürfe. Die Leute soll ten, wenn sie keinen treuen Priester finden, ihre Kinder seihst taufen, ihre Ehen nur vor katholischen Zeugen schliessen, und für die Ver storbenen, wenn sie zu Grabe getragen werden, zu Hause beten, denn alle Handlungen der von der Regierung bestellten Priester erklärte der Bischof als ungültig und sie selbst als ipso facto suspendirt; und wir werden sehen, wie pünktlich diese Vorschriften befolgt wurden. Nachdem also, wie oben bemerkt wurde, das Militär am 19. No vember in Meran eingerückt war, fertigte das General-Landes-Com- missariat unter dem 5. December dem Provicar Patscheider neuer dings zwei Decrete zu, mit dem Befehle, erstens jeder Verbindung mit dem Bischöfe zu entsagen, und zweitens sich unbedingt dem Ordi nariate von Augsburg zu unterwerfen. Gleiches sollte vom ganzen Klerus geschehen. Patscheider antwortete unter demselben Datum: „Die heute mir zugefertigten Decrete kann weder ich noch ein anderer Priester dieser Diöcese unterschreiben; das erste nicht, weil wir in