Ueber den Unterschied von Reichsstädten und Landstädten. 21 Untersuchungen von niemanden verkannt werden konnten, so ist doch insbesondere durch das Bestreben alles Städtewesen auf eine gemeinsame Wurzel zurückzuführen, wie dies von Nitzsch und Maurer angestrebt worden ist, das Wesen der Sache allerdings etwas verdunkelt worden. Nitzsch hatte jedoch weislich die Untersuchung über die Entstehung des Städtewesens auf einen Zeitraum beschränkt, in welchem die Fragen über Stadtfreiheit erst in ihren Fundamenten vorliegen konnten; von Maurer dagegen hat die gesäumte mittelalterliche Stadtent wickelung ins Auge gefasst, und in Bezug auf die wichtigsten Fragen alle Gruppen von Städten zusammengeworfen. Er führt zur Stütze seiner Ansichten frühe und späte, bischöfliche und kaiserliche, landesfürstliche und freie Städte gleichwerthig in ihren Einrichtungen neben einander auf. Es erscheint fast wie ein nur zufälliges Zugeständniss, wenn er im dritten Bande seines umfassenden Werkes die öffentliche Gewalt in den Stadtmarken doch nicht anders zu schildern im Stande ist, als dadurch, dass er zwischen den verschiedenen Städtegruppen unterscheidet. Indem er hiebei wieder auf den eigentlichen Ursprung der Städte zurückgreift, tlieilt er dieselben in drei Arten oder Gruppen ein: die Königsstädte, die Immunitätsstädte und die Territorialstädte. Die von Arnold und Heusler nach älterer wissenschaftlicher Auffassung wieder hervorgesuchte Gruppe der sogenannten freien Städte wird hiebei nicht be sonders behandelt, sondern den Immunitätsstädten beigezählt. Wiewohl nun hierin, wie Heusler bemerkt, einer offenbaren Besonderheit einiger Städte nicht völlige Gerechtigkeit zu Theil werden kann, so ist doch ohne Zweifel der Hauptunterschied zwischen den deutschen Städten von allen Forschern auf diesem Gebiete darin festgehalten worden, dass die in ihrer späteren Entwicklung als Reichsstädte bezeiclmeten Stadtmarken nicht zu vergleichen sind mit den landesherrlichen, oder Territorial städten, selbst dann wenn sie etwa aus gleichen Wurzeln her vorgegangen wären. Denn dies ist ja ganz richtig, dass selbst die ausgebildetsten Reichsstädte Zeiten hatten, wo sie zu der landesherrlichen Gewalt in einem ganz ähnlichen Verhältnisse standen, wie die Landstädte in den späteren Zeiten, und dass die Landstädte in vielen Dingen und Beziehungen ähnliche, ja gleiche Rechte hatten wie die Reichsstädte. Mit andern Worten