Deinosfclienische Studien. II.
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Es entwickelte sich über diesen Entwurf nach der Ent
fernung der Gesandten Philipps 1 eine heftige Debatte, deren
Umrisse noch deutlich erkennbar sind. Dem Anträge des
Philokrates stand zunächst nur das Dogma des Synedriums
gegenüber, welches zu Anfang der Sitzung zur Verlesung kommen
musste, da ja dadurch das Volk zum Abschluss des Friedens
im Namen der Bundesgenossen autorisirt wurde. Philokrates
trat dann als der erste Sprecher für seinen Antrag auf, der
die Grundlage der Debatte bildete. Die Opposition war eine
allgemeine. Mit dem grössten Erfolge sprach Demosthenes. Ich
möchte nicht zweifeln, dass er nicht bloss einige Amendements
zu dem vorliegenden Entwurf, wie die Aufnahme der Pliokier
und Halier, begründet, sondern auch genauer die Bedingungen
dargelegt haben wird, unter denen er den Abschluss einer
Symmachie anrathen könne. Zunächst aber hatte das Bündniss,
Friedensinstrumentes: ,Auch über die Rechtskraft der Geschäftsverträge
und andere Handelsverhältnisse werden Bestimmungen getroffen sein 1 .
Bas aber gellt aus Heg. RvHal. § 9—13 nicht hervor und an eine Art
Handelsvertrag, an Aufnahme von Bestimmungen eines solchen, ist schon
darum nicht zu denken, weil von der Ingcrenz eines heliastischen Gerichts
hofes, in dessen Hand nach der vorausgellenden Procheirotonie der Ekklesie
die definitive Genehmigung solcher Verträge gelegt war, nichts verlautet.
— Was Demosthenes im Sinne hat, wenn er RvdGes. § 144 sagt ev r,
(<I>:),ozpaxou? yvcoptp) /.ai xauxa zai ~.6W aAX’ k'xi xoüxu>v OEtvoxsp’ saxi
YEYpap.fJ.dya, wissen wir nicht.
1 Dass die Gesandten fremder Staaten nach Ausrichtung ihres Auftrags in der
Ekklesie sich zu entfernen pflegten, lässt sich schliessen aus Dein. RvdGes.
§ 144 (s. die folg. Anm.) und Xen. Hell. V 1, 49 [j.Exa xauxa sßouk.EÜovxo o\ ’A0»j-
vaioi, was nicht heissen kann, wie Busolt erklärt, ,nach Schluss der Debatte
beriethen sie sich“. Denn ßouXsüsoöa: ist eben debattiren und es heisst weiter
zat xöjv [jlev ävxtXsYo’vxcov our. y]ve!’/_ovxo äv.oüovxEc, lilryplaavxo ok ßor)0slv
Tiavorjps! 7.x/.. Vielmehr heisst psxa xauxa ,nach diesen Reden der fremden
Gesandten“, die also der Debatte vorausgingen. Jedenfalls folgt nicht
das Gegentheil aus Dem. RvdGes. § 113, indem dort Aescliines in der
Ekklesie sv0c'.y.7'JU.EV0c xoi? “pfaßsai Tiapa xou 'iHkimxou jxapoua'. »tioAXou?«
»xou? Oopußouvxa? eivat, oklyo'jq ok xou? axpaxsuouEvov?«. Auch den in
Athen anwesenden Gesandten konnte er sich durch diese Worte em
pfehlen wollen. Das aber heisst hier EVOEi7.vuo0ai (vgl. § 160 Eyapi^ovxo
~avx’ EVOEi7.vup.EVOi 7.ai üjxEpz.oXar.EuovxE; exsTvov). In Betracht kommt ein
analoger Vorgang der spartanischen Volksversammlung, den wir aus
Thukydides’Beschreibung I 67 —87 kennen. Nachdem die Gesandten der
Korinthier und Athener gesprochen, heisst es c. 79: [j.Exaoxr J aajj.EVOi jxdvxa?
kßou/.Euovxo zaxä o-oac aüxou? xxepI xo>v 7capo'vxtov,