Znr Kaiserwalil 1619. 565 Mainzisclien Canzler auf Befehl seines gnedigsten Churfürsten und Herrn in Rath und zur Umbfrage desselbigen Tags propo- nirte Punkten, weil solche zimblich weitleufig und nicht von geringer Importanz, auch die Zeit mehrern theils verfloßen gewesen, es vor gut angesehen, daß solche den Sachen in mittelst weiter nachzudenken bis auf folgenden Dienstag ver schoben worden. Als man nun den 20. dieses genommenen Verlaß nach in Rath wieder zusammen kommen und einen Punkt nach dem andern in gebührliche Deliberation gezogen, ist es zwar bei denen in unser Relation angedeuteten und abgehandelten Punkten allerdings verblieben, daß nemblich dem Rath und Bürgerschaft alhier die Notul des Eydes, welchen sie dem hochlöblichen Churfürstlichen Collegio, solches in ihren Schutz und Gewahrsam zu nehmen, dem Herkommen nach zu leisten schuldig, sich darinnen zu ersehen, zuegestellet, des gleichen ihnen der anwesenden Herrn Fürsten und Gesandten Förierzettel überantwortet werden möchte, nicht zwar zu dem Ende, daß bei ihnen dem Rath stehen sollt, hierinnen zu erkennen oder Ziel und Maß zu geben, wie viel Diener ein oder der andere Churfürst mit sich herein bringen oder alhier in der Anzahl behalten möchte, dann solche cognitio einig und allein dem Churfürstlichen Collegio zustünde, derer Churf. G. sich über diesen Punkt mit einander künftig wohl zu ver gleichen wissen würden, sondern damit sie Nachrichtung und Wissenschaft betten, was und wie viel Diener ein jeder Chur fürst in seinem Comitatu mit anhero gebracht, auf daß die- selbigen von den andern frembden unterschieden werden und der Rath dahero, wem und was sie vor Leuten diesen Collogial- tag über Schutz und Schirm zu leisten schuldig weren, wissen könnten. Soviel den dritten im Churfürsten-Rath proponirten Punkt anlanget, ob nemblichen die von den Herrn Directoren der Cron Böhmen anhero abgefertigte Gesandten in die »Stadt und hernacher ihre Werbung abzulegen zur Audienz in das Chur- fürstl. Collegium zu laßen sein sollen, seind bei Beratschlagung desselbigen ungleiche und widerwertige Meinungen vorgefallen, dann die ^geistlichen Herrn Churfürsten sind in denen Gedanken gestanden, weil die güldene Bull in diesem Fall gewisse und klare Maß gebe, daß frembder Herrn und Potentaten 37*