526 T a d r a. zu den ihrigen, mit Bequemlichkeit von Frankfurt aus auf dem Wasser zu kommen, gute Gelegenheit haben, welches alles aber Euer Churf. G. genzlich abgehet. Wann dann deine also, dieselbe auch ihres Außenbleibens aus angezogenen erheblichen impedimento mit Fügen nicht zu verdenken, als ist hingegen der andere Punkt dieses unsers unterthenigsten Gutachtens vor sich leicht zu resolviren, daß nemlich Eu. Churf. G. nicht vorüber können, den angestalten Wahltag durch die ihrige besuchen zu laßen und das umb so viel mehr, weil lex fundamentalis die güldene Bull ein solches ufn Fall erfolgter ehehaftlicher Verhinderung zu persönlicher Erscheinung unumbgänglich erfordert, wie auch die Beisorge tragen müßen, daß nicht allein ufn widrigen Fall Eu. Churf. G. umb dero votum bei der Wahl kommen, sondern man sich auch einer solchen Capitulation alsdann entschliessen möchte, die sonderlich unsern Religionsverwandten nicht allerdings vor- träglich. Dasjenige aber vors dritte, so auf diesen Fall Eu. Churf. G. Abgeordneten bei der angestellten Churfürstlichen Zusammen kunft zu verrichten, wollte unsers unterthenigsten Enneßens ungefehr auf zweien Punkten beruhen, dann 1. hetten sie in allewege zu suchen, daß itziger Wahltag bis die böhmische Unruhe gestillt prorogirt werden möchte, sintemahl die Leuffte itzo, wie vor Augen, über die maßen gefährlich auf des Königs Seiten nicht weniger als bei den Böhmen, auch sonsten an des heiligen Römischen Reichs Grenzen ein ansehnlich groß Kriegs volk auf den Beinen, daher der Churfürsten Freiheit bei der Wahl, von deren sie doch Electores sein und genennet werden, nicht in geringer Gefahr, so were auch keinen weltlichen Chur fürsten zu rathen, wie nöthig sonst dero Gegenwart bei der gleichen Wahl sein möchte, sich bei so beschaffenen Sachen von seinen Churftirstenthum und Landen an weit abgelegene Oerter zu begeben, da beneben aber gleichwol unerhört, daß die drei geistlichen Herrn Churfürsten allein in Abwesen aller drei weltlichen nebenst dero Abgesandten dergleichen hohes Werk, als die Wahl eines Römischen Königs ist, verrichtet. Ueber dieses, welches das allergrößeste ist, findet sich das Churfürstliche Collegium itzo nicht ergenzet, daher man zu keiner Wahl mit Füge kommen kann, denn obzwar die zu