524 Tadra. nemlich solcher Wahltag' fortgängig sein möchte oder nicht, be antwortet. Wann dann angeregter Wahltag, als der wie gedacht auf den 10. nechstkünftigen Monats July in der Stadt Frank furt einzukommen benennet und angesetzet, nunmehr herbei rucket, mehr höchsterwähnter Herr Churfürst zu Mainz auch Eu. Churf. G. seit dessen communicirt, wessen sich die andern Herrn beide geistliche Churfürsten, die zu Hungern und Böhmen Königl. W. sowohl die Churfürstlichen Brandenburgischen Räthe auf die erfolgte Denunciation in Antwort vernehmen laßen und dann wir der Ursachen vor eine Notturft erachtet, was diesfalls Eu. Churf. G. zu thun und wessen sie sich zu bezeigen, in Deliberation zu ziehen, damit in einem und dem anderen obangeregten deroselben Erbieten ein satsames Be gnügen geschehen und an die unterschiedenen Orte gebührende Antwort erfolgen könnte: als haben wir solches heut dato zu Werck zu richten nicht unterlaßen, auch nach gepflogener Communication befunden, daß darbei nachfolgende drei puncta vornehmlich in acht zu nehmen: 1. Ob Eu. Churf. G. solchem Wahltag in der Person bei zuwohnen bei jetzigen Zustande in der Nachbarschaft sowohl dem ganzen heiligen Reich zu rathen? 2. Oder ob sie vielmehr solchen Tag durch Gesandte be suchen laßen, und 3. Was von ihnen daselbst zu verrichten sein sollte. Soviel nun, gnedigster Churfürst und Herr, den ersten Punkt dieser unserer gehaltenen Consultation betrifft, seind zwar unsers wenigen Ermessens große wichtige Ursachen ver banden, warurnb Eu. Churf. G. dem angesetzten Wahltag billig in der Person beiwohnen sollten, denn 1. erfordei't unter andern auch dieses die goldene Bulla klar und ausgedrückt, daß die Churfürsten alle bei diesem wichtigen Werk der Wahl eines Haupts der Christenheit selbst persönlich erscheinen und davon ohne kündbare und beweisliche Ehehafft nicht bleiben sollen. 2. Ist gleichwohl dieses negotium schwer, wichtig und hoch, als daran dem ganzen heiligen Römischen Reich und dessen Wohlstände negst göttlicher Regierung nicht wenig sondern am meisten gelegen, daher es auf Diener oder Abgesandte so leicht nicht zu geben, inmaßen dann vors 3. Eu. Churf. G. hoch-