Deinosfclienische Studien. II. 451 Es entwickelte sich über diesen Entwurf nach der Ent fernung der Gesandten Philipps 1 eine heftige Debatte, deren Umrisse noch deutlich erkennbar sind. Dem Anträge des Philokrates stand zunächst nur das Dogma des Synedriums gegenüber, welches zu Anfang der Sitzung zur Verlesung kommen musste, da ja dadurch das Volk zum Abschluss des Friedens im Namen der Bundesgenossen autorisirt wurde. Philokrates trat dann als der erste Sprecher für seinen Antrag auf, der die Grundlage der Debatte bildete. Die Opposition war eine allgemeine. Mit dem grössten Erfolge sprach Demosthenes. Ich möchte nicht zweifeln, dass er nicht bloss einige Amendements zu dem vorliegenden Entwurf, wie die Aufnahme der Pliokier und Halier, begründet, sondern auch genauer die Bedingungen dargelegt haben wird, unter denen er den Abschluss einer Symmachie anrathen könne. Zunächst aber hatte das Bündniss, Friedensinstrumentes: ,Auch über die Rechtskraft der Geschäftsverträge und andere Handelsverhältnisse werden Bestimmungen getroffen sein 1 . Bas aber gellt aus Heg. RvHal. § 9—13 nicht hervor und an eine Art Handelsvertrag, an Aufnahme von Bestimmungen eines solchen, ist schon darum nicht zu denken, weil von der Ingcrenz eines heliastischen Gerichts hofes, in dessen Hand nach der vorausgellenden Procheirotonie der Ekklesie die definitive Genehmigung solcher Verträge gelegt war, nichts verlautet. — Was Demosthenes im Sinne hat, wenn er RvdGes. § 144 sagt ev r, (<I>:),ozpaxou? yvcoptp) /.ai xauxa zai ~.6W aAX’ k'xi xoüxu>v OEtvoxsp’ saxi YEYpap.fJ.dya, wissen wir nicht. 1 Dass die Gesandten fremder Staaten nach Ausrichtung ihres Auftrags in der Ekklesie sich zu entfernen pflegten, lässt sich schliessen aus Dein. RvdGes. § 144 (s. die folg. Anm.) und Xen. Hell. V 1, 49 [j.Exa xauxa sßouk.EÜovxo o\ ’A0»j- vaioi, was nicht heissen kann, wie Busolt erklärt, ,nach Schluss der Debatte beriethen sie sich“. Denn ßouXsüsoöa: ist eben debattiren und es heisst weiter zat xöjv [jlev ävxtXsYo’vxcov our. y]ve!’/_ovxo äv.oüovxEc, lilryplaavxo ok ßor)0slv Tiavorjps! 7.x/.. Vielmehr heisst psxa xauxa ,nach diesen Reden der fremden Gesandten“, die also der Debatte vorausgingen. Jedenfalls folgt nicht das Gegentheil aus Dem. RvdGes. § 113, indem dort Aescliines in der Ekklesie sv0c'.y.7'JU.EV0c xoi? “pfaßsai Tiapa xou 'iHkimxou jxapoua'. »tioAXou?« »xou? Oopußouvxa? eivat, oklyo'jq ok xou? axpaxsuouEvov?«. Auch den in Athen anwesenden Gesandten konnte er sich durch diese Worte em pfehlen wollen. Das aber heisst hier EVOEi7.vuo0ai (vgl. § 160 Eyapi^ovxo ~avx’ EVOEi7.vup.EVOi 7.ai üjxEpz.oXar.EuovxE; exsTvov). In Betracht kommt ein analoger Vorgang der spartanischen Volksversammlung, den wir aus Thukydides’Beschreibung I 67 —87 kennen. Nachdem die Gesandten der Korinthier und Athener gesprochen, heisst es c. 79: [j.Exaoxr J aajj.EVOi jxdvxa? kßou/.Euovxo zaxä o-oac aüxou? xxepI xo>v 7capo'vxtov,