Demosthenische Studien. II. 437 Zusammenhang- lehrt, in welchem die Stelle steht, die Behand lung auswärtiger Angelegenheiten und nur den regelmässigen Geschäftsgang zitnächst im Auge. Vorerst muss sich, sagt er, der Rath informiren, indem die Gesandten, wie wir aus Pollux und durch andere Zeugnisse wissen, ihm ihre Creditive (xä Ypap,|j.xxa) zu übergeben hatten; dann muss er ein zpoßoüXs’JiJia abfassen, aber selbst das darf er nicht sofort, d. h. er kann nicht ohne weiteres auf die Botschaft eines fremden Staates bezügliche Anträge in die nächste Ekklesie bringen, sondern erst dann oxav fi v.-fip-/.a! ixpecßeiatc; ixpOYSYpapp-evcv. Uns wäre die Sache klarer, wenn Demosthenes geschrieben hätte txpoy.ey etpoxovY)p,evsv; ernennt aber statt dieser in irgend einer Ekklesie vorgenommenen xrpoyeipo- xovia die unmittelbare Folge, und konnte dies, indem ja nur nach erfolgter Genehmigung des Demos die Verhandlung über diese Botschaft auf das Trpcypapp.a der dazu bestimmten Volksversamm lung- gesetzt wurde, vielleicht um bei dem Hörer die Vorstellung an die Zeit, welche zwischen der Aufstellung des ■zpöypctp.p.v. und der entscheidenden Ekklesie verstreichen musste, zu erwecken. 1 So beantragte das oben (S. 403) besprochene Dogma der Bundes genossen -poYpä'fai xou«; Tcpoxctvst? syxkriciaq oöo und der von Demosthenes veranlasste Volksbeschluss verordnete xouc Tcpuxavcic p.exa xä Aiov6<tix xä ev ä'crxsi ■/.«! xvjv ev Aiovüooo ey,y.Xvjc!av -pofpoctyai 36’ ey.vXrpiac. (Aesch. RvdGes. § 60 u. 61). Wer aber zu dieser Be stimmung hinzusetzte (das Ungefüge dieses Zusatzes gestattet an der Echtheit zu zweifeln) oux. äst, meinte vielleicht nicht, dass auswärtige Angelegenheiten nicht immer nach dieser strengen Norm behandelt wurden, sondern dass dieselbe nicht für alle anderen Verhandlungsgegenstände gegolten, dass in andern Fällen das txpoßooXeuaai ohne weiteres erfolgen konnte. 2 Schoemann de comitiis S. 58 ff. liess die wichtige Stelle bei Seite liegen. Weil bemerkt in seinem Commentav (Les plaidoyers polit. de Dem., Paris 1877 I p. 317) zu "p&ysypaij.u-ivov: il est eoident, que l'dfßche (updypau.p.a), dont Demoathene parle ici, ne regarde pas l’assemblee populaire; eile annon- gait Vordre du jour (xrjpufi xai upeaßElais) du Senat des Cinqcents. 1 Dass nicht jeder Yerliandlungsgegenstand auf dem jrpoYpappa stellen musste, erhellt, um einen ausserordentlichen Fall von Dem. KvKr. § 16!> bei Seite zu lassen, aus dem oben S. 367 besprochenen Falle. 2 Erinnert mag werden an einen Vorgang früherer Zeit bei Herodot IX, 4: Mardonios sendet an die Athener nach Salamis den Gesandten Murychides, 6 3e duiz.dp.svo; iui xrjv ßouXrjv 'Cktyz rd uapcc Mapoovlou. xwv oe ßoul.EüTEcov