408 Härtel. diese Erwägungen richtig findet, wird nicht zweifeln, dass die Frage ob Friede oder Bündniss den Angelpunkt der ganzen Verhandlung bildete und Demosthenes, der mit solcher Ent schiedenheit auf das Bündniss hinarbeitete, mit den Intentionen der Bundesgenossen in Conflict gerathen musste. Ja er wird nun weiter begreifen, warum Aeschines gerade diese Periode der Vorverhandlung, auf welche Demosthenes seine Anklagen zu richten wiederholt und mit Entschiedenheit in Abrede stellt, in seine Vertheidigungsrede zog, indem er um den Theil der Verantwortlichkeit für den schlimmen Ausgang, welche er mit mehr als dem Schein des Rechts auf Demosthenes abwälzte, sich selber zu entlasten wähnte. Daraus aber folgt — und das ist für das richtige Verstiindniss der Methode des Aeschines durchaus festzuhalten — so wenig wie sonst aus dem herben Tadel, welchen er gegen andere Bestrebungen und Ziele seines Gegners richtet, dass er dieselben seiner Zeit nicht gebilligt und gefördert habe. Einen Widerspruch konnte man ihm nur schwer nachweisen, da er nicht wie Demosthenes und Philokrates in der Lage war, als leitendes Mitglied der Bule seine Inten tionen in Psephismen zu fixiren. Es wäre bei dieser Stellung Demosthenes’ zu den Wünschen und Absichten des Synedrions von grossem Interesse, genauer den Zeitpunkt der beiderseitigen Anträge kennen zu lernen. Vielleicht rücken wir einer Entscheidung dieser Frage durch eine Betrachtung der Geschäftsgebahrung des Synedrions und der Verhandlungsart zwischen ihm und den athenischen Be hörden etwas näher. Dieselbe muss von anderen bekannten Fällen ausgehen, über welche freilich die Ansichten der Gelehrten gar sehr differiren. Zunächst ist, um den Geschäftsgang zu verstehen, festzuhalten, dass das Synedrion der Bundesgenossen mit seinem Sitz in Athen aus je einem Abgesandten eines jeden Bundesgliedes zusammengesetzt wurde, aber dass Athen selbst in ihm nicht vertreten war. Schon dadurch cbarakterisirt es sich