Hartei. Demosthenisehe Studien. II. 365 Demosthenisehe Studien. II. Von Wilhelm Hartei, wirkl. Mitgliede der k. Akademie der Wissenschaften. In einer früheren Untersuchung 1 habe ich die Bedeutung des Rathes und seiner Vorbeschlüsse (iupoßouXeup,aTa) in dem parlamentarischen Organismus des athenischen Staates kurz zu skizziren gesucht. Nach den verfassungsmässigen Prärogativen dieser Körperschaft ist der politische Einfluss seiner Mitglieder zu ermessen. Wie nach dem Gesetz kein Antrag in der Ekklesie zur Verhandlung und Abstimmung gelangen sollte, ohne vorher in der Bule berathen worden zu sein, so ging in der Regel, für die laufenden Geschäfte wohl durchweg die Initiative zu den der Genehmigung des Demos zu unterbreitenden Anträgen von Buleuten aus. Eine in der Natur der Sache liegende Beschränkung erfuhr dieses Recht der Begutachtung und Beantragung nur dann, wenn eine bestehende oder ausser ordentliche Behörde zur Durchführung von Massregeln, welche innerhalb ihres Geschäftskreises lagen, der speciellen Autori sation durch einen Volksbeschluss bedurfte. Dann trat diese Behörde mit ihrem Gutachten vor die Ekklesie und ein Mit glied derselben setzte seinen Namen dem Psepliisma vor. In solcher Eigenschaft wird Demosthenes nach der Schlacht bei Chaeronea die auf die Sicherung des Landes bezüglichen Mass regeln, die Vertheilung der Wachtposten, die Anlage von Gräben und Verschanzungen, die Beschaffung der Geldmittel für den 1 ,Demosthenisehe Anträge 4 in den Commentationes philologae in honorem Theoclori Mommseni (Berlin 1877) S. 518 ff. Sitzungsber. d. phil.-hist. CI. LXXXVIII. Bd. II. Hft. 24