Fünf Streitfragen. 339 Adjectiv vermöge des Infinitivbegriffs Theil an dem Begriffe des Verbums, welches beides Neutralbegriffe sind, die an sich den Geschlechtsunterschied nicht zulassen, — also auch nicht die Nomina, welche sich durch ihre Bedeutung an sie an- schliessen. C- 2. J.*i! ist ähnlich (^Ldx) dem Worte welches die Bedeutungen des Masculinum, Femininum, Dual und Plural in sich vereinigt. 3. Die Dual- und Pluralbildung ist ausgeschlossen durch C- die bereits im Singular der J.*iI-Form liegende Doppelbeziehung. Der Dual und Plural kann nämlich bloss von denjenigen Nominibus gebildet werden, welchen ein Einzelbegriff zu Grunde liegt. Da nun aber die Form J.*il den Begriff des Infinitivs in sich schliesst, wodurch sie wiederum an dem Doppelbegriffe des Verbums (nämlich der Thatsache und der Zeit) theilnimmt, lässt sie ebensowenig wie das Verbum an sich die Bildung des Duals und Plurals zu. Die Ansicht derjenigen Küfenser, welche die Annexion des an das Adjectiv annehmen, ist ebensowenig stich haltig wie die allgemeine Annahme derselben. Denn dux - ch das xaJI oLcLo wird das oLo.x> determinirt, wodurch das Diptoton zum Triptoton wird. Diese Regel bewährt sich nun in unserem Falle nicht, sondern das Adjectiv erscheint durch weg im Genitiv als Diptoton mit Fatha versehen. Ebenso falsch ist auch die andere Behauptung derselben, dass die Anwendung der Nunation im Annexionsverhältniss aus dem Grunde nicht zulässig sei, weil sowohl die Nunation als auch das Annexionsverhältniss charakteristische Zeichen der Nomina seien Der Grund liegt vielmehr darin, dass: a) das Annexionsverhältniss die Determination, die Nunation die Indetermination bezeichnet, b) die Annexion das Zeichen der Verbindung (Zusammengehörigkeit), die Nunation das der Trennung ist. Beide Categorien sind Gegensätze, die einander aussehliessen. 22*