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S i ekel.
dass sie schliesslich gar nicht erfolgte. Aus den von Ficker 1
in grosser Zahl beigebrachten Belegen will ich zwei hervor
heben, weil sie gerade auf die letzte Zeit Otto I. Bezug haben.
Nach St. 605 hatte Otto in Ravenna, also zu Anfang des
Jahres 972, ein Gesuch des Abtes von S. Maximin um Resti
tution von Gütern in Gnaden aufgenommen, die Entschliessung
jedoch sich bis zur Heimkehr nach Deutschland Vorbehalten;
hier nun überraschte ihn der Tod vor Ausführung seiner Ab
sicht, so dass der Abt erst durch Otto II. zu seinem Rechte
kam. Ebenso wurde ein Tauschgeschäft zwischen Magdeburg
und Fulda erst von Otto II. (St. 612) bestätigt, obwohl es
bereits zu Beginn des Jahres 972 in Tribur in Gegenwart
seines Vaters stattgefunden hatte, also vermuthlich auch schon
von diesem hatte confirmirt werden sollen. Es ist begreiflich,
dass der alte Kaiser, als er nach mehrjährigem Aufenthalte
jenseits der Alpen 972 nach Deutschland heimkehrte, mit Be
schwerden und Bitten aller Art bestürmt, viele Entscheidungen
vertagt hat, und dass auch die Kanzlei mit Beurkundung der
schon erfolgten Entschliessungen des Kaisers mehr in Anspruch
genommen worden ist, als sie bei der unsteten Lebensweise
des Hofes zu bewältigen im Stande war. Also mag die Ge
fahr nahe gelegen haben, dass sich die volle Erledigung einer
Angelegenheit verzögere.
Ich werde sogleich von der Datirung der Ottonischen
Diplome und besonders eingehend von der Ausstellungszeit der
mit der Zeitangabe August 972 versehenen Präcepte handeln.
Das eine Ergebniss dieser nachfolgenden Untersuchung muss
ich jedoch schon hier anführen und verwerthen. Orts- und Zeit
angabe in St. 516 beziehen sich nämlich auf die Handlung, und
die Urkunde St. 516 ist erst später entstanden und ausgefolgt.
Dem sehr begreiflichen Verlangen des Bischofs von Chur, einen
neuen vollgiltigen Rechtstitel für den Besitz von Zizers zu er
halten, ist also nicht sofort in aller Form Genüge geschehen.
Aber die Kanzlei hat offenbar seiner Bitte um schleunige Be
urkundung oder etwa auch einem diesbezüglichen Befehle des
Kaisers nachkommen wollen; so deute ich, dass die erste Zeile
von C vom Kanzleinotar W. B. auf Pergament der Kanzlei
Beiträge 1, 140 ff.