424 S i ekel. dass sie schliesslich gar nicht erfolgte. Aus den von Ficker 1 in grosser Zahl beigebrachten Belegen will ich zwei hervor heben, weil sie gerade auf die letzte Zeit Otto I. Bezug haben. Nach St. 605 hatte Otto in Ravenna, also zu Anfang des Jahres 972, ein Gesuch des Abtes von S. Maximin um Resti tution von Gütern in Gnaden aufgenommen, die Entschliessung jedoch sich bis zur Heimkehr nach Deutschland Vorbehalten; hier nun überraschte ihn der Tod vor Ausführung seiner Ab sicht, so dass der Abt erst durch Otto II. zu seinem Rechte kam. Ebenso wurde ein Tauschgeschäft zwischen Magdeburg und Fulda erst von Otto II. (St. 612) bestätigt, obwohl es bereits zu Beginn des Jahres 972 in Tribur in Gegenwart seines Vaters stattgefunden hatte, also vermuthlich auch schon von diesem hatte confirmirt werden sollen. Es ist begreiflich, dass der alte Kaiser, als er nach mehrjährigem Aufenthalte jenseits der Alpen 972 nach Deutschland heimkehrte, mit Be schwerden und Bitten aller Art bestürmt, viele Entscheidungen vertagt hat, und dass auch die Kanzlei mit Beurkundung der schon erfolgten Entschliessungen des Kaisers mehr in Anspruch genommen worden ist, als sie bei der unsteten Lebensweise des Hofes zu bewältigen im Stande war. Also mag die Ge fahr nahe gelegen haben, dass sich die volle Erledigung einer Angelegenheit verzögere. Ich werde sogleich von der Datirung der Ottonischen Diplome und besonders eingehend von der Ausstellungszeit der mit der Zeitangabe August 972 versehenen Präcepte handeln. Das eine Ergebniss dieser nachfolgenden Untersuchung muss ich jedoch schon hier anführen und verwerthen. Orts- und Zeit angabe in St. 516 beziehen sich nämlich auf die Handlung, und die Urkunde St. 516 ist erst später entstanden und ausgefolgt. Dem sehr begreiflichen Verlangen des Bischofs von Chur, einen neuen vollgiltigen Rechtstitel für den Besitz von Zizers zu er halten, ist also nicht sofort in aller Form Genüge geschehen. Aber die Kanzlei hat offenbar seiner Bitte um schleunige Be urkundung oder etwa auch einem diesbezüglichen Befehle des Kaisers nachkommen wollen; so deute ich, dass die erste Zeile von C vom Kanzleinotar W. B. auf Pergament der Kanzlei Beiträge 1, 140 ff.