310 Schulte. 9. Das Verfahren der alten wie der neueren Ausgaben ist lediglich vom Zufalle bedingt gewesen; die Schriftsteller wurden dabei gar nicht zu Rathe gezogen. 10. Ausser den in obiger Tabelle verzeiehneten Paleae giebt es noch eine grosse Menge von Zusätzen einzelner Oapitel, im Texte solcher, Rubriken u. s. w., die dein Gratianischen Texte fremd sind. Ganz besonders gilt das von der römischen und der auf sie gestützten Richter’schen Ausgabe, deren Text daher für die alten Schriftsteller der ungeeignetste ist. XI. Wir wollen zum Schlüsse noch einen Punkt kurz berühren, die Q.uellen, denen die Paleae entnommen sind. In dieser Beziehung stellt sich Folgendes heraus: a) Eine Anzahl sind dem Dec.rete selbst entnommen, wie die folgende Tabelle zeigt: Nummer der Paleae Stelle im Decret, der sie entnommen sind. 13 16 84 85 86 95 116 123 129 130 141 B. 115 §. 2. c. 6. D. VII. de poen. c. 20. C. XXVII. cp 2. Summa der Palea 85. c. 25. C. I. q. 7. c. 3. D. VI. de poen. c. 17. C. XI. q. 1. c. 5. C. XVIII. q. 2. §. 5. aus dict. ad c. 43. D. III. de poen. aus c. 1. C. XXVII. q. 2. Rubrik von Nr. 131. c. 15. C. VII. q. 1. c. 13. C. I. q. 3. Aus Rufin ergiebt sich, dass Nr. 13 bereits von Pauca- palea zugesetzt ist; 116 und 123 glossirt Johannes Teutonicus. Die Zufügung dieser zwölf Stellen mag der Bequemlichkeit halber erfolgt sein. Man könnte sie, mit Ausschluss von 116 und 123 fortlassen. b) Dem römischen Rechte gehören an: Nr. 51, 65; 67, 89, 134; R. 38, 78, 100, 150; B. 65, 75, 86.