862 Ficker. Ueber die Eutstelmugszeit des Schwabenspiegeis. besondern Vorrechte in ihren Wurzeln nicht über das Inter regnum und wohl vorwiegend nicht über die spätem Zeiten des Interregnum zurückreichen, dass sie allgemeiner, und ins besondere auch von der Reichsgewalt, erst zur Zeit König Rudolfs anerkannt wurden, und dass es demnach nicht wahr scheinlich ist, dass ein Werk, welches sie in so voller Aus bildung zeigt, wie der Schwabenspiegel, schon während des Interregnum entstanden sei. Fassen wir alles Gesagte zusammen, so ist das Erg eb niss ein günstigeres, als es bei ähnlichen Untersuchungen in der Regel zu erreichen ist. Ueberwiegend werden wir uns da bei damit begnügen müssen, den Entstehungszeitraum auf eine längere oder kürzere Reihe von Jahren zu begränzen. Der besonders günstige Umstand, dass wir eine vom Verfasser als kürzlich geschehen erwähnte Thatsache als zu Ende des Jahres 1274 fallend nachweisen können, dass weiter Ereignisse aus dem Mai 1275 auf das begonnene, aber noch nicht vollendete Werk eingewirkt haben müssen, ermöglicht es hier, auf ein bestimmtes Jahr hinzuweisen. Nach Massgabe der beiden zu erst besprochenen Haltpunkte wird das Werk im Jahre 1275, jedenfalls nicht früher, aber schwerlich auch viel später, voll endet sein. Damit stimmen die übrigen Untersuchungen über ein; nirgends ergibt sich etwas, was jener Annahme wider spräche; dagegen mannigfache Unterstützung, insofern wir uns durchweg auf die Regierung König Rudolfs und zwar auf die früheren Zeiten derselben hingewiesen sehen. Insbesondere werden wir so oft an den Augsburger Reichstag im Mai 1275, an die damaligen Vorgänge, an die Fragen, welche damals im Vordergründe standen, erinnert, dass der Gedanke nicht abzu weisen sein wird, der zu Augsburg lebende Verfasser sei durch das, was damals besonderes Interesse erregte, was er damals wohl leichter, als zu anderer Zeit, in Erfahrung bringen konnte, bei seinen staatsrechtlichen Angaben aufs wesentlichste beein flusst worden.