72 Z immermann. gewollt', ja selbst wider Willen sich vollzieht. In diesem Sinne setzen beide, Kant wie Comte, einer Geschichtsconstruction durch einen launenhaften, obersten Herrscherwillen eine Ent wicklung der Dinge entgegen, die eines solchen nicht bedarf, ja wenn ein solcher vorhanden wäre, seinen willkürlichen Ein griffen zum Trotz nach unabänderlichen Gesetzen sich vollzöge. Die positive Philosophie erkennt die Existenz einer leitenden Intelligenz, ausser oder in der Natur, überhaupt nicht an. Die ,Endabsicht der Natur' ist der kritischen zufolge doch keine beliebige, sondern zum mindesten eine solche, wie sie einer ,Intelligenz' (d. i. einer vernünftigen Natur) eben zugemuthet werden darf. Der Gang der Geschichte ist ersterer zufolge überhaupt (durch Comte’s Fundamentalgesetz) ,gebunden'; die ,Absicht' der Natur ist durch deren ,intelligente' Beschaffen heit gebunden. Jene kann daher zu nichts anderem als zum Positivismus führen; diese darf auf nichts anderes als die vollkommenste Erreichung der Bestimmung der Menschheit gerichtet sein. Wenn diese nicht erreicht würde, meint Kant, so hätten wir nicht mehr eine gesetzmässige, sondern eine zwecklos spielende Natur; das ,trostlose Ungefähr' träte an die Stelle des Leitfadens der Vernunft. Da nun eine intelligente d. i. vernünftige Natur die Bestimmung der Menschheit wollen muss, so muss sie auch alles dasjenige wollen, was zu deren Erreichung unerlässlich ist. Die Bestimmung selbst aber kann keine andere sein, als eine solche, die mit einem ,vernünftigen' Naturwillen verträglich ist. Organe, die nicht gebraucht werden, Anordnungen, die ihren Zweck nicht erfüllen, wären ein ,Widerspruch' gegen eine ,teleologische Naturlehre'. Bei allen Thieren bestätige dies sowohl die äussere als die innere Beobachtung. Daher müsse an genommen werden, alle Naturanlagen eines Geschöpfes seien bestimmt, sich einmal zweckmässig und vollständig auszubilden. Wenn dies für den Menschen nur in der /bürgerlichen Gesell schaft', und zwar desto vollkommener, je vollkommener diese selbst ist, möglich sei •— eine Ansicht, in welcher beide Philosophen einander begegnen — so sei die Errichtung einer solchen (und zwar der möglichst vollkommenen), damit aber auch die ,eines gesetzmässigen äusseren Staatenverhältnisses', von dessen Bestand jene abhängt, das von der Menschheit als