Ueber eine Urkunde Ludwig des Deutschen für das Kloster Rheinau. 479 Unter gleichem Datum und in der Hauptsache gleichen Inhalts sind bisher bekannt: Eine Urkunde in Zapf Monum. anecdota p. 436 ex autögrapho. Dieses angebliche Original ist ebenfalls im Staatsarchive zu Ziirch (Klosterarchiv Rheinau). Die Urkunde ist in demselben erweitert; Dem Schriftcharakter gemäss gehört dasselbe in das X. Jahrhundert. An diese Fassung haben sich die meisten Forscher gehalten. 1 Ferner eine Urkunde Ludwig des Deutschen im Auszug bei Neugart Cod. Alemanniae I. p. 374. ex cliartulario Rhenau- giensi n. XIV. Der Schriftcharakter dieses Rheinauer Chartu- lars entspricht der ersten Hälfte des XII. Jahrhunderts. Das ganze Chartular ist von einer Hand geschrieben und reicht in seinen Aufzeichnungen nicht über das Jahr 1126. Vermuthlick ist dieses Jahr auch das Jahr der Entstehung desselben. Die Urkunde ist also in drei Fassungen erhalten: in der oben mitgetheiltcn Originalform (A), in einer erweiterten Fassung (B) und endlich im Rheinauer Chartular (C), welches die Urkunde in Form B aufgenommen hat. In der Originalfassung hatte auch Zapf die Urkunde ge kannt, sie wird aber von ihm nur beiläufig erwähnt, so p. 436 n. x: in altero demum duplieato diplomate, p. 437 nach n. d.: sub eodem dato exstat alterum diploma pariter autographum eundem sensum iisdem verbis exprimens, non nihil tarnen abbreviatum, p. 288 cuius duplicatum exemplar, ut in gra- vioribus [Ludovieus] solebat, expediri curavit. Er hält also A für ein Duplicat von B und begründet diese Annahme durch den Hinweis auf Mabillon und das Chrom Gottwiconse. — Diese Annahme ist aber durchaus unhaltbar; die Differenzen zwischen A und B sind zu wesentlich, um B etwa für eine spätere Abschrift eines Duplicates von A zu halten. Vielmehr ist B durch Interpolation aus A entstanden. Freilich muss man die Umarbeitung der Vorlage als sehr geschickt aner- 1 So Böhmer Reg'. Carol. 8‘26; Sickol Beiträge zur Diplomatik 11. S. n. 106. Hidber Schweizerisches Urkundenregister 673 und Meyer von Knonau im Archiv für Schweizerische Geschichtsforschung p. 75 Nr. 7. Auch der letztere hält die Fassung B, obschon ihm das Original, wie aus Regest Nr. 8 hervorgeht, bekannt war, für echt, nach dem von ihm ausgesprochenen und von mir oben angeführten Grundsätze, dass er nur die erwiesen echten Urkunden bearbeite.