lieber die Gesammtaosgabe der griechischen Grabreliefs. 9 holung sich errichtete, durch unsere Arbeit erneuen und festigen. Der jetzige Beginn der Herausgabe sämmtlicher griechi scher Grabreliefs steht im Zusammenhänge mit einem Plane, den schon im Jahre 1860 Adolf Michaelis beim Studium der zahlreichen, inzwischen allerdings vielleicht bereits verdoppel ten Grabreliefs in Athen fasste, als wir zusammen und in voll ster Arbeitsgemeinschaft dort verweilten. Die ersten damals in Athen zur genaueren Beobachtung und Sammlung gemachten Schritte, bei denen Karl Timler als Zeichner hülfreich war, setzte Michaelis nachher noch in andern Sammlungen, nament lich in Paris und London, fort, bald aber stellten sich die dem Einzelnen unübersteiglichen Schwierigkeiten seinen Bemühungen, denen inzwischen sich auch andere Ziele boten, in den Weg und die Sache galt als aufgegeben. Dieser vor meinen Augen begonnene, in täglichem Verkehre besprochene, auch einiger- massen geförderte Versuch hat aber mir persönlich die Zweck mässigkeit der Veranstaltung eines Corpus der griechischen Grabreliefs besonders nahe gelegt, hat meiner eigenen Auf merksamkeit für alles in dieses Thema Einschlagende ver stärkten Antrieb gegeben und somit schliesslich auch meinen am 3. März 1873 an die kaiserliche Akademie gerichteten Antrag zur Folge gehabt, nach dessen Annahme das Unter nehmen nunmehr als fest gegründet gelten darf. Der vollen Zustimmung und ausgiebiger Mitwirkung von Michaelis Seite war ich dabei von Anfang an versichert. Es kommen dem Werke auf diese Weise von vorn herein mancherlei ältere Vorarbeiten zu Gute, welche Michaelis ohne Weiteres ganz und gar zur Verfügung stellte. Ueber die seitdem bereits wei ter von Michaelis gewährte thatkräftige Unterstützung werde ich weiter unten seinen eigenen Bericht ein schalten, indem ich zugleich aller andern Förderung gedenke, die in reichlichem Maasse an verschiedenen Orten dem jungen Unternehmen be reits zu Theil wurde. Kur durch so vielseitiges Zusammen wirken war der Erfolg, welcher schon kaum in Jahresfrist aufgewiesen werden kann, möglich, und nur wenn gleiche, ja noch erheblich gesteigerte Gunst und Mitarbeiterschaft in Zu kunft gewährt bleibt, kann, worauf es zu allererst ankommt, die Beschaffung des weit verstreuten und sehr zahlreichen