Bericht über Weisthümer-Forschungen. 15 St. Peter, St. Johann, St.Veit, Nieclerwalclkirchen (sämmtlich im Mühlviertel gelegen) und Neuhofen, wiewohl ich von Seite der Gemeindevorstände überall ein bereitwilliges Entgegenkommen fand. Nur der Pfarrer von St. Veit, dessen Pfarre früher ein Dominium hatte, konnte sich nicht entschlies- sen, in das Urbar, das seiner eigenen Mittheilung nach sich im Pfarrarchiv befindet, geschweige in dieses selbst mir Ein blick zu verstatten, so dass ich nicht sagen kann, ob mir hier nicht doch vielleicht etwas entgangen ist. Damit schloss ich meine Forschungen in Oberösterreich selbst ab, aber nicht meine Forschüngen überhaupt. Mancher lei Anzeichen und Winke, namentlich aber der Umstand, dass gerade die Archive ehemals kaiserlicher Herrschaften, wie z. B. Steyr, so wenig boten, schien mir auf einen noch unberührten Fundort zu deuten, auf das Archiv des Reichsfinanzministeri ums in Wien. Ich wendete mich desshalb an meinen Freund Dr. Franz Kürschner, Archivsadjunct im Reichsfinanzministe rium, der auf meine Wünsche mit zuvorkommender Gefälligkeit einging und mir sogleich ein vor etwa einem Jahre ins Archiv gekommenes M o n d s e e r Urbarium, angelegt im Jahre 141 6, zeigte, das mehrere Aufzeichnungen der in den jährlichen Taidingen den Untertliancn des Klosters gewiesenen Rechte und Freiheiten enthält. Dieser Fund, im ersten Anlauf gemacht, reizte die Forschungen sogleich fortzusetzen und ich verwendete dazu die wenigen letzten Tage meiner Ferien. Bei dem rühmens- werthen Eifer, mit welchem mich Kürschner dabei unterstützte, welchem ich dafür hier meinen herzlichsten Dank ausspreche, darf ich hoffen dass mir trotz der Eile, mit welcher ich im Ge dränge der Zeit die Untersuchungen anstellen musste, doch nichts Brauchbares entgangen ist. Der Erfolg war ein sehr bedeutender, wenn auch das ,Riegbiichel der 4 Ämter* von Enns und das Taiding der Steyer’schen Ämter Ternberg, Mitterberg, Laussa, Ertzberg- und Raming (vgl. Sitzungsber. Bd. LIII, S. 368. 369), welche nach einem mir garischen Magnaten, was für einen Öberösterreichischen Richterstab eine unerklärliche Verzierung wäre, wenn sie sich bei genauerer Unter suchung nicht als ursprünglich gar nicht zum Beschläge gehörig, son dern erst später darauf befestigt erwiese.