354 Kenner. ja, dies ist sehr wahrscheinlich. Aber einen bestimmten Nach weis dafür zu geben dürfte sehr schwierig sein. Wie dem auch sei, der Basileus oder die Basileus hatten als Vorsteher der gottesdienstlichen Handlungen die Verleihung der Kränze bei der Feier der Dionysien zu promulgieren; dieses Fest hatte ja zunächst eine sacrale Bedeutung, bei dem innigen Zusam menhänge des religiösen und staatlichen Momentes war die Verkündigung der verliehenen Auszeichnung ein Theil des Gottesdienstes. Dann werden die Prytanen genannt, ihnen oblag die Einladung der Mitglieder des fremden Gerichtshofes zum Festmahle im Prytaneion, die Ausfertigung der Belobung, die Bestellung der Kränze. Endlich kommt dazu noch der Gesandte, der sehr wahrscheinlich in derselben Volksversamm lung, in welcher der vorstehende Beschluss gefasst worden war, gewählt wurde. Er hatte den Erythraeern eine Botschaft zu überbringen, deren einzelnen Puncte gleichfalls im Voraus festgestellt werden. Es ist nur eine Folge der Natur der ein zelnen Auszeichnungen, dass der Gesandte von den Erythraeern die Verkündigung der Kränze allein verlangen sollte. Denn die Verleihung der Politie und Proxenie war noch nicht voll zogen, sondern nur beantragt und in Aussicht gestellt; es bedurfte mindestens noch zweier Volksversammlungen, bis sie in rechtlicher Form durch Genehmigung des Volkes geschah. Die philologische Würdigung der Inschrift den Sprach forschern überlassend, trage ich hier nur noch einige Bemer kungen über die Schreibweise nach, die in ihr vorwaltet. Der Dialect, in welchem die Inschrift abgefasst wurde, ist der aeolische, wie schon oben im Vorbeigehen bemerkt wurde; er ist jedoch nicht mehr rein, sondern schon mannich- fach mit Jonismen durchsetzt, von denen freilich einige auf die Rechnung des jonischen Steinmetzen kommen mögen, der die Inschrift einhieb; denn sie wurde nicht in Mytilene, son dern in Erythrae gearbeitet. So z. B. die Schreibung ELPYTANHQ (Z. 12) und IIPYTANHION (Z. 15 und 47, 48) statt IIPYTANEIQI (Z. 7 auf 8), TQ WH<M2MAT02 in Z. 53 auf 54 neben TOTE TA442MA (Z. 50), oder die jonischen Formen AYTOJ2I (Z. 38), EKASTOIZI (Z. 28), AI0NYII0I2I (Z. 7, 11, 14, 34, 36, 41, 45), das siebenmal vorkommt, während die vorauszu setzende Form AT0NY2I0T2 nur einmal (Z. 4) erscheint, oder