Studien zu den Argonautica des Valerius Flaccus. 309 gangen und hat, um die ausgewählten Sätze selbständig und für sich verständlich zu machen, vieles in denselben eigen mächtig geändert, z. B. II, 117 quam pater omnipotens in rex superum famam, 263 quanclo in certe (vgl. VI, 513 f., VII, 227 ff.) So werden auch III, 365 animis statt viris und V, 540 quippe statt namque blosse Aenderungen desselben sein, wie sicherlich I, 586 abrumperet statt rumperet, II, 45 aut statt non. Schon aus dem Gesagten geht hervor, dass der Urheber jener Excerpte ein Mann war, der die lateinische Sprache einiger- massen verstand und auch manches Werk der römischen Lite ratur gelesen haben mochte, wenn gleich seine Kenntnisse in Prosodik sehr gering waren, wie er denn I, 585, wenn dies nicht ein Fehler des Abschreibers ist, läcumque misst. Es darf daher nicht Wunder nehmen, wenn er eine Reihe von groben Fehlern im Texte beseitigte, z. B. I, 76 mentemque, das er in mentesque, 327 amipli, das er annäherungsweise richtig in heu mild, 330 paucos, das er in raucos, VII, 226 rediitque, das er in redit it.que, endlich VII, 513 ducis, das er in dulces freilich mit der Umstellung dulces totiens veränderte, kleinerer Correcturen nicht zu gedenken; aber man muss auch, um nicht irre zu gehen, darauf hinweisen, dass manche seiner Vermuthungen verkehrt und sinnlos sind, z. B. I, 23 ore (orae) statt omnes, 249 isdem statt istem, 593 coors (cohors) tum statt cohoruis. In allem dem liegt nichts, was auf eine andere Quelle als den Vaticanus zurückgeführt werden müsste. Nur die Stelle-1, 331 erheischt eine eingehende Besprechung. Hier überliefert näm lich V u ) deßeiamus cytlncum metuens potumque cretamque, während im Parisinus und in C der Vers also lautet: deßeiam scythicum metuens pontumque potumque. Allerdings empfiehlt sich diese Fassung, welche auch bei Statius Theb. XI, 67, Silv. III, 2, 10 vorkommt, ls ) schon durch die bei Valerius ungemein übliche Alliteration; 10 ) indessen kann sie doch auf einer blossen Conjectur beruhen, indem der Excerptor für das sinnlose cretamque das durch den Sinn geforderte polumque setzte, auf das ihn die u ) Ich bezeichne nach Thilo den Vaticanus 3277 mit V, den Monacensis mit M, den Codex des Carrio mit C. 15 ) Die Stellen sind schon von Meynke (Quaest. Val. p. 10) angeführt. 16 ) Vgl. hierüber die Dissertation von Hirschwälder S. 16 ff.