10 Z i in in e r in a n n. der zweiten Ausgabe eigen und dürfen wohl zu jenen ,Ver besserungen der Darstellung' gezählt werden, für welche, wie Kant selbst sagt, ,nocli viel zu thun bleibt' (Vorr. z. 2. A. II. 31.). Als Grund derselben gibt Kant (a. a. 0.) die ,Schwierig keiten und Dunkelheit' der ersten Ausgabe au, ,woraus manche Missdeutungen entsprungen sein mögen, welche scharfsinnigen Männern, vielleicht nicht ohne seine (Kant’s) Schuld, in der Beurtheilung des Buches aufgestossen sind', und er hat dabei nach Ueberweg’s Meinung und seiner eigenen Andeutung (Proleg. z. e. j. künft. Metaphys. III. S. 303) hauptsächlich Garve’s durch Feder besorgte Recension in den Göttinger Ge lehrten Anzeigen ('Zug. St. III. vom 19. Jänner 1782 S. 40 u. ff.) im Auge. Dieselben betreffen theils die transcendentale Aesthetik, theils die Beweise der Grundsätze des reinen Verstandes, theils endlich die Paralogismen der rationalen Psychologie, und Kant hofft durch seine Abänderungen den Bedürfnissen der Leser genügt zu haben. Dass die grössere Schwierigkeit und Dunkelheit der neuen Lehre aber nicht nach der Seite der Frage: wie ist ohne a priori Erfahrung möglich ? sondern nach der Seite der anderen Frage hin lag: wie ist die Ent deckung jenes a priori selbst möglich? ist erst Kant’s Nach folgern deutlich geworden. Dass durch blosse Erfahrung kein allgemeingiltiges und notliwendiges Erkenntniss zu Stande komme, hatten lange vor Kant schon Descartes, Spinoza und Leibnitz eingesehen und eben darum der Erste sich auf angeborene Ideen, der Zweite und Dritte auf die Evidenz der mathematischen Methode, Er- sterer jener der Geometrie, Letzterer jener der Arithmetik, gestützt. Locke stürzte das Ansehen der Cartesischen Beweise für die notiones innatae und bildete mit einziger Ausnahme des Substanzbegriffes, dem er eine objective Geltung beliess, alle übrigen angeblich angebornen Begriffe in erworbene um, die, auch die mathematischen inbegriffen, aus der Erfah rung stammten. Die Unterscheidung analytischer und syntheti scher Urtheile, die sich nach Kant’s eigener Anführung (Proleg. III. S. 182) bei ihm bereits findet (IV. Buch, 3. Hauptst. §. 9 u. ff. ), hätte dahinführen können, zu Gunsten der mathemati schen Erkenntniss eine Ausnahme von der (nach Kant) blos