Zur ältesten Geschichte des muhammedanischen Rechts. 723 mehrere Männer befinden, deren grösste Verdienste auf dem Gebiet der Jurisprudenz zu suchen sind, z. B. Rabf'at-alra'ji, 'Auzai, 'Abu Haiufa und 'Abu Jusuf. — Was die Art dieser Aufzeichnungen der äl testen Zeit anbetrifft, so darf man schwerlich an vollständige, ge ordnete Bücher denken (Sprenger a. a. 0. S. 8); von einer sy stematischen Eintheilung des Stoffes war sicherlich noch nicht die Rede. Vor 143 trug man vor aus dem Gedächtniss „und man über lieferte die Wissenschaft aus correcten, aber ungeordneten Blät tern“ '). Nach einer Bemerkung Slane's (Ihn Khaldün, Über setzung 111. S. 5 Note 3) war es auf muhammedanischen Schulen Sitte, die Schriften erst dann einzubinden, wenn sie nicht mehr ge braucht wurden. Zwischen den Jahren 140 — 130 begann eine ge ordnete Aufzeichnung und eine Eintheilung der einzelnen Wissen schaften. Der characteristische Name dieser Literatur ist „Dictat“; der Lehrer dictirte ein Heft, und von diesem schrieben wieder andere ah — oder der Schüler machte sich eine Abschrift von dem Heft des Lehrers und las sie ihm vor; dieser corrigirte dann selbst oder liess sie durch einen andern nach seinem Heft corrigiren. (Sprenger a. a. 0. S. 12). Diese letztere war die Lehrmethode 'Abu Hanifa's. Weder dieser noch sein geistiger Erbe 'Abu Jusuf haben ihr juristisches System in einem eigentlichen Buche deponirf; nur in Collegien-Heften und im Gedächtniss ihrer Schüler kam es auf die Nachwelt. 'Abu Jusuf scheint sogar ein Gegner schriftlicher Abfassung gewesen zu sein, wenn wir der von 'Abü-’llait Alsamar- kandi im Bustän erzählten Nachricht, dass er Muhammad h. Alhasan desshalb getadelt habe, Glauben schenken dürfen (Sprenger S. 6). Der eigentliche Begründer der hanefitischen und mittelbar der gesammten muhammedanischen Rechtsliteratur ist Muhammad b. Alhasan Alshaibäni, an dessen Grösse sich die Juristen aller fol genden Generationen wie am Eichbaum der Epheu emporgearbeitet haben. 1} ’Abulmahasin S. TAA: Den Gegensatz zu diesen bilden - £ - 2 o ? ? a» d. |,. in oder (Kapitel, Abschnitte) eingetheilte, überhaupt nach den Gegenständen geordnete und ausgearbeitete Werke. Die Grundbedeutung der Wul-zel : st „zusummenwickeln-winden“, daher i1Ö.35t „Knäuel“, DOJitö „Turban“. 48