Schulte, Zur Geschichte der Literatur über das Dekret Gratinns. III. 21 Zur Geschichte der Literatur über das Dekret Gratians. Dritter Beitrag. Von Dr. Joh. Friedrich Ritter v. Schulte. Erstes Gapitel *). Die Introductiones, Margaritae, Excerpta des Dekrets. I. Mit dem Decrete Gratian’s und seiner Behandlung durch die Schule zu Bologna war für das canonische Recht eine vollständige Umwandlung erfolgt. Bis zu diesem Zeitpunkte gab es keine einzelne Sammlung, welcher die beiden Merkmale: Vollständigkeit hinsicht lich des Stoffes und unbezweifeltes allgemeines Ansehen zukamen. Wohl genossen einzelne Sammlungen bedeutendes Ansehen, wie das Decret Burchard’s, die Pannormie Jvo’s; dies ergeben schon allein die vielen Citate aus dem ersteren bei den Glossatoren des zwölften Jahrhunderts und die ebenfalls erweisbare allgemeine Bekanntschaft mit der letztem. Aber schon die geringe Zahl der Handschriften vorgratianischer Sammlungen, welche auf uns ge kommen sind, dürfte als Beweis gelten, dass die Verbreitung, min destens der tägliche Gebrauch derselben keine auch nur entfernt mit *) Alien Handschriften, welche ich nicht selbst gesehen habe, setze ich ein * vor, sofern ich nicht ausdrücklich bereits angebe, worauf ich mich stütze. Die ange führten Prager und französischen Handschriften habe ich beschrieben in: Canonistische Handschriften der Bibliotheken ... in Prag. 1868. 4 (Abhandl. der kön. böhm. Ges. d. Wiss. VI. F. II. Bd. 1869), u n d Iter Gallicum (in diesen Sitz. Ber. LIX. B. S. 35S —496), Wien. 1868. Sitzb. d. phil.-hist. CI. LXV. Bd. I. Hft. 3