Statistische Untersuchungen über die Ehen. 47«) stimmten Alter der Eltern die Zahl der Kinder unter gewöhnlichen Verhältnissen sein wird. Es ist eine bekannte Thatsache, dass die Fortpflanzungsfähigkeit des Menschen einen bestimmbaren Anfang und eben ein solchesEnde hat und sich nur innerhalb einer gewissen Periode des menschlichen Lehens äussert. Der Anfang, so wie das Ende dieser Periode hängt theils von klimatischen, theils auch von nationalen Verhältnissen ab; denn es ist erwiesen 1 ), dass in Europa die Zeit der Pubertät im Allge meinen bei Südländern früher eintritt, als bei Nordländern, ferner dass ohne Rücksicht auf klimatische Verhältnisse einige Ratjen ihre körperliche Reife früher erlangen, als andere; wie z. B. die Juden früher mannbar werden, als andere europäische Nationen, die Ro manen und Magyaren früher als die Germanen und Nordslaven. Von der Erlangung der körperlichen Reife hängt daher auch das Alter ab, in welchem bei den verschiedenen Völkerschaften die Eheschliessungen, besonders seitens der Frauen, stattfinden. In unserem gemässigten Klima tritt die Pubertät hei dem Jüng linge gewöhnlich in dem Alter von 16 bis 18 Jahren und bei der Jungfrau mit 14 bis 16 Jahren ein. Die Eheschliessungen aber er folgen unter gewöhnlichen Verhältnissen, wenn nicht ausserordent liche Hindernisse, wie ungünstige sociale Umstände, welche das Ein gehen der Ehe erschweren oder verzögern, oder gesetzliche Bestim mungen (wie aus Rücksicht der Rekrutirung das Verbot der Ehe schliessung vor dem zwanzigsten Lebensjahre) eintreten, bei dem Manne in dem Alter von 20 bis 24 und bei der Frau von 18 bis 20 Jahren. Wenn in unseren Untersuchungen sich das mittlere Heirathsalter jedoch für den Mann auf 27-3 und für die Frau auf 23-3 Jahre, so nach für beide Theile höher stellt, so kommt dabei der Umstand mit in Rechnung, dass nicht alle Ehen erste, sondern darunter auch zweite gewesen sind, welche gewöhnlich in einem höheren Alter abge schlossen werden. Die durch die gegenwärtigen socialen Verhältnisse bedingten Schwierigkeiten der Erlangung der Selbstständigkeit des Mannes, sowie auch der Erwerbung der Mittel zur Gründung einer Familie lassen denselben auch nicht immer bis zum 27. Lebensjahre in den Nach Marc d’Espine’s Untersuchungen über den Eintritt der Pubertät.