v- Sch ulte, Über ein«* Summa Legnm des XII. Jahrhunderts. Nachtrag 1 . 2<S T Über eine Summa Legum des XII. Jahrhunderts. Nachtrag. Von Dr. Joh. Friedr. Ritter v. Schulte. Im LVII. Bande Seite 433 bis 460 der Sitzungsberichte der hist. phil. Classe der kais. Akademie habe ich ausführlich eine höchst interessante Arbeit über das Process- und Actionenrecht aus dem XII. Jahrhundert beschrieben, welche auf dem römischen und canonischen Rechte ruhet. Diese von mir Summa Legum betitelte Arbeit habe ich seitdem noch in einem Wiener Codex aufgefunden. Da dieser aber über den Inhalt des Göttweiger hinaus geht, da ich durch seitherige Forschungen zu der Überzeugung gelangt hin, dass dieses Werk vielfach benutzt worden ist und durch die Zusätze der Wiener Handschrift ein nicht uninteressanter Beleg dafür er bracht wird, dass die bolognesische Literatur alsbald umfassend in Paris benutzt wurde: so sei mir verstattet, über den Wiener Codex ausführlicher zu berichten •). Da der gedruckte Katalog nicht vollständig ist, gebe ich den ganzen Inhalt. Auf dem innern Deckel eine Notiz über die 4 Jahreszeiten, deren Grund (die 4 Temperamente), Inhalt des 1. Stückes; auf dem i. ßl. ein unvollständiges Inhalts- verzeichniss. 1. fol. 2*. 13 Zeilen über die 4 columnae eccl.: 4 Evang., 4 allg. Synoden u. s. w. wie sie in verschiedenen Werken Vorkommen. 2. fol. 2 b —39 a Regulae tarn saecularis quam ecclesiastici juris. 3. f. 39 a 10. Zeile bis 45* fünfte: Ordo judiciarius des Eilbert von Bremen. 4. f. 45*—55 b 4. Zeile: Medulla matrimonii in Versen bestehend in einer Inhaltsangabe der Causae XXVII bis XXXVI. des Decrets nach Huguccio. 5. f. 55 b —60 versificirte Summe des Decrets von Causa I bis XXVI. 6. f. 61—62 b die bei v. Savigny Gesch. d. röm. Rechts im Ma. IV. S. 549 ff. abgedruckte Summe Quicunque vult des Johannes Bassianus gez. Job. (schon von Savigny erwähnt).