14 Zingerle „Erstens hat die gemain beschloszen Viertlmaister zu sözen, welche auch seindt erwählt worden, so da seindt“ etc. Bl. 4 a mit anderer Schrift: „1756 sint zu Fiertlmaistern erwölt worden“, dann folgen die Namen. Auch von den Jahren 1757 u. 1759 sind die erwählten Viertelmaister namentlich aufgezählt. Das Dorf S c h a r n i t z besitzt eine: „Gemeindsordnung der Hertenbergisch und Schlossbergischen Gemeinde Schärnitz 1790“, Papier, 13 Blätter in Folio. Bl. l a . „Actum Schärnitz den ein und zweinzigisten Tag Monats April anno eintausend siebenhundert neun und achtzig.“ Bl. 2 a . „Erstens solle nebst den Anwald ein eigener Gemeinds gewalthaber nebst vier Viertlmaister bestellet werden“ etc. Bl. 5 b . „Actum Schärnitz den siben und zweinzigisten Tag Monatz Mörz anno 1790.“ Die folgenden Blätter enthalten spätere Nach träge. Die ganze Gemeindeordnung von Scharnitz zeigt ganz modernes Gepräge und verdient deshalb wohl nicht, in eine YVeis- thümersammlung aufgenommen zu werden. In Leutasch fanden sich nur ein Vermärchungsbrief v. J. 1533 und ein „Commissions vertrag und Vermärchung zwischen den Gemainden der Leutasch und ainer Nachtperschaft des obern und untern Seeveldts wegen ihrer Holzbesuechung“ v. J. 1596. Letztere Urkunde (Pergament, 6 Blätter in Folio) wäre bei einer Sammlung von Holz- und Weide rechten nicht zu übersehen. Ein eigentliches YVeisthum konnte nicht aufgefunden werden. Dem hochwürdigen Herrn Gerbert Mägerle, Conventualen des Klosters Stams, der diese Forschung wiederum so freundlich unterstützte, wie in den frühem Jahren, sei tiefgefühlter Dank gesagt. Da nun im untern Theile des Oberinnthales die Weisthiimer verzeichnet waren, begab sich Referent in das Gebiet von Imst. In Karres fand er I. „Ehehaft und Gemains-ordnung fir die Gemaind und Nach- parschaft zu Käres, Gerichts sanct Petersperg gelegen.“ Papier, 18 Blätter in Folio v. J. 1741. Bl. 1*. „Zu wissen seie hiemit angefiegt meniglichen“ etc. Bl. 18 a . „Beschechen vorig obrigkheitliche anlob und Con- firmirung zu Käres den driten Tag Monats Jenner nach der gnaden reichen Geburt unsers lieben Herrn Heilandt und Seeligmacher Jesu Christi im sibenzechenhundert ain und vierzigsten Jar.“