532 M i k ! o s i c h das Verhältniss starrer und fixer wird, unter dessen Herrschaft aller dings bei der Mehrzahl der Präpositionen ein einziger Casus zulässig ist. Heyse 412. Die weitverbreitete Vorstellung, dass Casus von Verben und Präpositionen regiert werden, d. i. dass der Grund mancher Casus in dem Verbum und in der Präposition zu suchen sei, ist irrig, indem der Casus in dem auszudrückenden Verhältniss seinen wahren und einzigen Grund hat. Namentlich sind die zu den Casus hinzutreten den Präpositionen so weit entfernt, die Casus zu beherrschen, dass sie ihnen vielmehr nur dienen, indem sie das durch den Casus allge mein ausgedrückte Verhältniss genauer bestimmen. Die Vorstellung von einer Rection der Verba scheint dem Alterthum, dem wir die meisten unserer grammatischen Kunstausdrücke verdanken, fremd gewesen zu sein: Priscian gebraucht die Verba coniungi 18. 8; adiungi 18. 127. und die dem regere in der Bedeutung allerdings nahe kommenden Verba desiderare 11. 12. und exigere 18. 20, auf die sich das vor dem zwölften Jahrhundert nur einmal (de verbis, quae regunt varios casus. Grammatici latini. Keil 4. 572) nachweis bare, in dieser Zeit allgemein gewordene regere stützt. Noch jünger ist die Ansicht von der Rection der Präpositionen: vielmehr wird das Verhältniss der Präposition zum Casus richtig aufgefasst, wie aus dem Ausdrucke servire accusativo, ablativo (üonat. 2. 16. 2. Pris cian. 14. 29.) hervorgeht. Thurot, Revue arche'ologique 10. (1864) 278. Pott, Zeitschrift für Philosophie und philosophische Kritik 46. 150. Man könnte geneigt sein, diesen drei Gebrauchsweisen noch eine vierte hiuzuzufiigen, nämlich die in der nominalen Composition; allein in dieser sind die hier behandelten Partikeln entweder als Präpositionen oder als Adverbia aufzufassen: jenes tritt ein in svvop.c?, das ein iv vdp.cn voraussetzt ; dieses in unipvSpog. In zahllosen Fällen hat eine Ableitung von einem mit einem Präfix verbundenen Verbum stattgefunden: nctpccßo^ von mxfjtxßdtäeiv. Die Betrachtung der Entwicklung der Sprachen lehrt, dass der Gebrauch der Präpositionen im Laufe der Zeit an Ausdehnung zu nimmt, während der präpositionslose Gebrauch gewisser Casus ab nimmt. L. Lange in den Verhandlungen der Versammlung deutscher Philologen und Schulmänner zu Göttingen. 1853. 104, 105.