Beiträge zur Diplomatik. 567 eopats, auf Synoden oder auch bei den Königen; sie suchten um Pri vilegien nach, die, wenn auch später gemeiniglich als Exemtionen bezeichnet, doch keineswegs von der ordnungsmässigen Gewalt der Bischöfe befreien, sondern nur Sicherung gegen die Missbrauche dieser Gewalt gewähren sollten. Ein Präcedenzfall, noch älter als jener aus der afrikanischen Provinz, lag auch in Gallien schon aus vorfränkischer Zeit vor. Beschwerden des Abtes Faustus von Lirins gegen den Bischof Theodorus von Frejus führten auf einer um die Mitte des V. Jahrhunderts in Arles abgehaltenen Synode zu einer dem Kloster günstigen Entscheidung, auf welche auch jenes Concil von Carthago hinweist und welche dann besonders in der fränkischen Kirche für die Ordnung dieser Verhältnisse massgebend wurde. Lirins und einige andere Stifter wurden in dieser und anderer Hinsicht Musterklöster, deren Norm auf andere Stiftungen übertragen wurde. Am häufigsten begegnet man in den betreffenden Urkunden, ausser dem Hinweise auf die Beschlüsse der Synode von Carthago, auf die Schrift des Augustinus de moribus clericorum *) und auf das Vorbild von Lirins, der Berufung auf die Stellung von Agaunum (S. Moriz im Wallis), Luxueil u. S. Marcel lez Chälons. Die Privilegien dieser drei Musterklöster sind allerdings nicht auf uns gekommen a ). Aber hingewiesen auf sie wird sehr oft, zum ersten Male in der könig lichen Urkunde für Resbach, Pard. Nr. 270 vom J. 635 3 ), in der es heisst: quia nihil de canonica auctoritate convellitur, si aliquid ut diximus domesticis fldei pro tranquillitate pacis conceditur, nec nobis aliquis detrahendo aestimet in id nova decernere, dum ab anti- quis iuxta constitutiones pontificum per regalem sanctionem monasteria sanctorum Agaunensium Lirinensium Luxoviensium immoque et *) So u. a. in Pardessus Nr. 333, während anderwärts wie in Pard. Nr. 345 de gra- dibus ecclesiasticis citirt wird. 2 ) Die ältere Geschichte' von Agaunum stellt am besten dar Derichsweiler Geseh. der Burgunder 83; die Unechtheit der Urkunde Sigismunds Pard. Nr. 103 ist in Launoy 1. c. 491 und in Pardessus prolegom. 23 dargethan. — Für Luxueil konnte auch Mabillon die betreffende Urkunde des Bischofs von Besangon nicht nachweisen; statt ihrer führt er (ann. 1, 382 a. 689 = Pard. Nr. 299 = Jaffe' spur. 278) eine Bulle des P. Johannes IV. von 641 an , die aber entschieden unecht ist. — Die einzige Urkunde für S. Marcel aus Merovingerzeit Pard. Nr. 191 bezieht sich nicht auf diese Verhältnisse. 3 ) Der Hinweis auf Luxueil in der um vier Jahre älteren Urkunde Pard. Nr. 254 bezieht sich nur auf die in Luxueil geltende Ordensregel. 37