S i c k e 1, Beiträge zur Diplomatik. 175 SITZUNG VOM 20. JULI 1864. Beiträge zur Diplomatik. III. Die Mundbriefe, Immunitäten und Privilegien der ersten Karolinger bis zum Jahre 840. Von Dr. Th. Sickel. VORWORT. Die Abhandlung, die ich hiermit der kais. Akademie vorlege, ist eine durch eine grössere Arbeit veranlasste Vorarbeit, und ich muss einige Worte über jene vorausschicken, um die Aufgabe, die ich mir für diese gestellt habe, zu bezeichnen. Ich bin mit Herausgabe von Regesten der Urkunden der Karo linger, zunächst für die Periode bis 840, beschäftigt. Es ist hier nicht der Ort ausführlich darzulegen, inwiefern Böhmer's seiner Zeit mit Recht Epoche machendes Werk gleichen Inhalts den Anforderun gen der heutigen Wissenschaft nicht mehr entspricht, und es ist hier nicht der Ort alle die Puncte aufzuzählen, in denen sich mein Rege stenwerk von jenem vor dreissig Jahren erschienenen unterscheiden soll: nur was gelegentlich der grösseren Arbeit mich veranlasst hat, die folgenden Untersuchungen anzustellen und zu veröffentlichen, habe ich hier zu erwähnen. Ich finde, dass die Auszüge aus den Karolingerurkunden bei Böhmer in den meisten Fällen nicht erschöpfend genug, in manchen Fällen geradezu unrichtig sind; ich finde ferner, dass Böhmer verhältnissmässig wenig für kritische Sichtung der betreffenden Urkunden gethan hat. Sich von diesen Mängeln zu überzeugen, braucht man nur die Karolingerregesten Böhmer's mit seinen späteren, in jeder Hinsicht einen grossen Fort schritt bekundenden Regestenbänden zu vergleichen, und um diesen