232 Heinrich Siegel ipsam liuiusmodi allcgat < 01 ). Würde der Gegner es versäumen, darüber ein Urtheil zu verlangen, so könnte der Vorsprecher einer Witwe seiner Mündelin das weibliche Recht der ungemessenen Erholung heim Schwure ausbedingen. Qua petitione neglecta heisst es im Brünner Schöffenbuche Nr. 487, si advocatus viduae suis muliehre sihi excipiat: fali jure debet gaudere, scilicet quod vicem rei tenens jurando non cadit. Und an einem anderen Orte, Nr. öOO, wird übereinstimmend gesagt: si vero talia contra eam allegata non fuerint et ex ejus parte jus mulierum sihi excipiatur jurando non cadit. IV. „Der Narr“ sagt Möser 103 ) in seiner kernigen Weise, „der zuerst das Sprichwort: ein Mann ein Mann, ein Wort ein Wort, so ausgelegt hat, dass ein ehrlicher Mannsein erstes Wort nicht wider rufen könne, hat mehr Unglück angerichtet, als man glauben sollte“. Der vermeintliche einzelne Narr war nun freilich das ganze Volk und die sogenannte erste Auslegung die Übertragung und Anwendung eines Gedankens, der die Grundlage für Treue und Glauben im Verkehre bildet, auf dem Boden des Rechtes, sowohl hei friedlichen Abmachungen als zumal in dem streitigen Verfahren vor Gericht. Dass die Herrschaft des Gedankens in diesem Bereiche häufig Recht und Unrecht verkehrt hat, konnte unmöglich verborgen bleiben, aber als ein Gebot der Ehre war sie unantastbar. Das aller Rücksichten haare Ehrgefühl, welches die seit alter Zeit freien, rit terlichen Männer beseelte, waltete nun nicht in gleicher Weise in den Kreisen der städtischen Bevölkerung. Und so ging von hier im vierzehnten Jahrhunderte eine Entwickelung aus, die darin hesland, dass an dem Grundsätze „ein Mann ein Wort“, womit nur für den Sachwalter gegenüber den Erklärungen seines Vorsprechers eine Erholung vereinbar war, nicht mehr wie früher unverbrüchlich fest gehalten wurde. Die Zweckmässigkeit siegte über ein Gefühl, die Billigkeit über das strenge-Recht, das so oft zum schreienden Unrecht geworden. Das Anstössige, dass einer, wenn auch nur in 101 ) Brünner Schöffenb. Nr. 500. ,02 ) Patriot. Phantasien 2, 121 ff.