(538 Stumpf, Zur Kritik deutscher Stiidte-Privilegien im XII. Jahrhundert. Urkunde Erzbischof Philipp's I. die Epoche unmittelbar nach Ermor dung des Erzbischofs Engelbert (122S—1220) nachzuweisen. Damit haben wir den beiden Anforderungen an eine umsichtige Kritik nach bestem Vermögen zu entsprechen gesucht, indem wir nicht nur niedergerissen, sondern auch positive Anhaltspuncte in der Ermitt lung der Entstehung unserer Fälschungen geboten haben, und hierauf kommt es, unserem Bedünken nach, im Leben wie in der Wissen schaft zumeist an.