222 wird (las liier zurückfolgende Manuscript einem künftigen Ver fasser eines süddeutschen Glossars des Mittelalters so wie dem Verfasser eines lateinischen Glossars für Süddeutschland (denn das wäre eine Aufgabe für zwei Gelehrte) so manchen will kommenen Fingerzeig geben können, aber jedenfalls müssen bei der Abfassung dieser Glossare in spe nicht bloss Ein Ar chiv, sondern wo möglich viele Archive benützt wer den, da zur unzweifelhaften Feststellung der Bedeutung einzel ner Wörter recht viele Beispiele nöthig wären, sonst bliebe gar Manches äusserst disputabel! Gescliichtforscher und Philologen sind mit Recht kritisch , ja misstrauisch und desshalb fordern sie überall B e- lege und, wo nicht wörtliche Aufnahme der Beweisstellen, doch wenigstens gewissenhafte Nachweisung, wo sie gedruckt sind. Die nngedruckten Beweisstellen sind aber jedenfalls bei zubringen. — Wenn zum Beispiele in dem vorliegenden Glos sare Scab.inus als G erichtsgeschworner und auch „Zuchtmeister” übersetzt wird, wäre für die zweite Er klärung die Beweisstelle durchaus anzuführen, damit sie ge prüft würde. Dann liest der Herr Präsident Freiherr Hammer- Purgstall eine für die Denkschriften bestimmte Abhandlung: „über einen halb budhistischen halb moslemi schen Talisman,” und legt die dazu gehörige Abbildung desselben vor, darstellend ein Rad von vierzehn Speichen, wel ches auf einer Lotosblume liegt, auf dem Rande des Rades die Formel : „Om mani Badme Ilum” in Sanskrit geschrieben, auf den Speichen sieben arabische Sprüche, welche einen Commen- tar des Koransspruches: „Wir sind Gottes und kehren zu Gott zurück,” bilden, und deren Übersetzung in’s Deutsche bei gefügt ist. Freiherr von Feuchtersieben liest folgenden Vortrag: Über die Frage vom Humanismus und Realismus als Bildungsprincipe.