Über den Nutzen einer Ausgabe der vollständigen Werke von Leibniz. 131 kürzlich gemachten Erwerbung, womit ich meine Manuscripten- Sammlung bereichert habe, so werde ich der Akademie einige Details über einen Theil dieser Sammlung geben, lind obgleich die Kürze der Zeit mir nicht erlaubt, mich weitläufig hierüber auszusprechen, hoffe ich doch den Titel dieses Aufsatzes durch diesen Abriss zu rechtfertigen: Von dem Nutzen einer Herausgabe der voll ständigen Werke von Leibniz, in seiner Beziehung zur Geschichte Österreichs und der Gründung einer Gesellschaft der Wissenschaften in Wien. Dieser specielle Theil in Bezug auf die Geschichte Österreichs besteht: 1. Aus den Irenica oder geistlichen Unterhandlungen, welche die Vereinigung der Protestanten mit der römischen Kirche bezweckten. 2. Aus Schriften betreffend das Recht und die Juris prüden z und besonders das österreichische Staats recht und die Reform der Jurisprudenz in Deutschland. 3. Aus einer Reihe in Hannover in den Katalog eingetragener Urkunden , unter dem Titel: Historiaet juspublicum in specie Germaniae; und endlich: 4. Aus einer Schriften-Sammlung, betreffend die Politik, die politische Ökonomie und die Geschichte, grössten- theils von Leibniz in Wien verfasst, deren von mir erst kürz lich gemachten Erwerbung ich oben erwähnt habe 1 ). Diese vier Classen ungedruckter Urkunden werden in der Aus gabe der vollständigen Werke Leibnizens nur drei Abtheilungen bilden, da die zwei letzteren zu einer Einzigen reducirt sind, be titelt: Politik, Geschichte und politische Ökonomie. Ich veranschlage diesen Theil meiner Sammlung auf 5 oder 6 Bände in 8., zu oOO — 600 Seiten. Die lrenica (von eipyv7j — der Friede) sind, wie es der Name selbst anzeigt, eine Sammlung von Urkunden die auf die Geschichte der geistlichen und friedlichen Unterhandlungen Bezug *) Diese Abschriften der nur auf die IV. Serie der Leib n i zis c h e n Werke bezügli chen Documente wurden in Hannover durch Herrn Dr. und Prof. Emil Ross ler zu Göttingen besorgt, die derselbe dem Herausgeber von Leibnizens sämmtlichen Werken kraft eines Vertrages vom 27. Mai 1857 ins volle Eigenthum überlas sen hat. 9