Die deutsche Königswahl bis zur goldenen Bulle. 403 könnte. Es wurde daher in der im Jahre 1077 getroffenen Anordnung nur das ältere Recht, wie es stets in den germanischen Reichen gegol ten und nur durch die Ottonen und Salier eine Modification erfahren hatte, wieder hergestellt, indem jene wie diese, eben wohl auch nicht ohne Tadel, zweimal der wirklichen Erledigung des Thrones durch die bei ihren Lebzeiten vorgenommenen Wahlen ihrer Söhne vor beugten. Sechstens ist die Wahl Rudolfs wegen der Anwesenheit des päpstlichen Legaten und des hervortretenden Einflusses des Papstes auf diese Verhältnisse von Wichtigkeit; ein Gegenstand der erst weiter unten seine Erledigung finden kann. Rudolf sass nur eine kurze Zeit auf dem Throne; in derSchlacht an der Elster hatte er eine Hand verloren und starb dann in Folge die ser Verstümmelung, ln der Todesstunde wurde er noch durch die Zusicherung des um ihn versammelten Adels getröstet: und wenn er beide Hände verloren hätte und am Leben bliebe, würde man doch keinen Andern an seine Stelle wählen 13 °). Nachdem Rudolf gestorben, sendete der sächsische Adel zu allen übrigen Fürsten deutscher Zunge, Freund und Feind, und forderte sie zu einer allgemeinen Versammlung zum Zwecke einer neuen Königswahl auf. Die Sachsen erklärten, sie seien bereit sich Jedem zu unterwerfen und ihn als König über sieb anzuerkennen, mit Aus schluss Heinrich’s und seines Sohnes 130 ). Es fanden sich aber nur die Sachsen und Schwaben zu Bamberg zusammen und wählten nach langem Verhandeln einstimmig 131 ) Hermann von Salm, der dann in Goslar zum König gekrönt wurde. Es ist bekannt, wie sich Hein rich IV. auch gegen diesen behauptete und wie das salische Ge schlecht, so lang es selbst bestand, den deutschen Königsthron be hielt. Dann aber ging noch einmal, wenngleich auf kurze Zeit, das Reich auf die Sachsen über. 129 ) Bruno 1. c. cap. 124, p. 381. 13 °) Bruno 1. c. cap. 130, p. 184: Principes vero Saxoniae cunctis gentibus Theutonicae linguae, non minus inimicis, quam amicis, legatos miserunt, rogantes, ut Heinrico filioque ejus excepto, quemlibet alium rectorem eligerent; se ei, quicumque esset, fideliter servituros pollicentes, quatenus omnia regni membra, sicut olim fuerant, in unum sub uno rege convenirent. 131 ) Bruno 1. c.: de communi negotio regis constituendi communi consilio tractaverunt et post multos tractatus, ut Hermanum eligerent, unanimiter omnes consenserunt.