150 Aschbach. Über römische Kaiser-Inschriften etc. einer Zeit verfasst sein, wo die Söhne nach dem Tode des Vaters noch nicht Augusti hiessen. Constantinus der Grosse starb am 22. Mai 337, die Söhne wurden erst am 9. September desselben Jahres zu Augusti ausgerufen. Es fällt demnach die Errichtung des Sorentinischen Monu mentes zwischen den Mai und September des Jahres 337. Erst später, als Constans getödtet worden, wurde sein und seiner Mutter Name aus der Inschrift getilgt. Diese Auffassung der Sache, welche Borghesi, Garucei und Henzen geben, hat vieles für sich und man wird nicht umhin können, ihr beizustimmen. 4. . . . E-BENEMERENTMN PACE . . . VII-M-II-DEP III-NON-FEB AVG-II1I ET ET SALLVSTIO CONSS Vorstehende von Maffei Mus. Veron. p. 293, 8 mitgetheilte christliche Grabsehrift rührt aus dem Jahre 363, als Kaiser Julianus Apostata und Sallustius das Consulat bekleideten. (Vgl. die fasti con- sulares, Ammian. Marcellin. 23, 1. Julianus jam ter consul, adscito in collegium trabeae Sallustio praefecto per Gallias quater ipse amplissimum inierat magistratuin. Inscriptt. b. Mommsen n. 7150. Maffei Mus. Ver. 310, 5 und 357, 4.) Es ist demnach vor AVG.IIII zu ergänzen IVLIANO. Das darauf folgende ET ist durch den Stein metz irrthümlich doppelt gesetzt. Da der Stein auch sonst sehr beschädigt ist, so ist nicht mit Sicherheit zu behaupten, dass die Aus tilgung des Namens im Alterthume schon mit Absicht gemacht worden ist. Dagegen ist die absichtliche Verstümmelung der folgenden Inschrift (Zaccaria excurs. Iit. per Ital. p. 50, 6) durch die Hand eines Christen nicht zu bezweifeln. RCAESAR . . . AX1MVS IVJJANVS AVGVSTVS Hier ist der Name des Kaisers nicht ausgetilgt, sondern mit grosser Sorgfalt ist durch den Meissei PONTIFEX M. ausgemerzt, welchen Titel man bei dem vom Christenthuine abtrünnigen Herrscher besonders anstössig fand.