Über römische Kaiser - Inschriften etc. 91 Erst nach Diocletian's Zeit, im Anfänge des vierten Jahrhunderts, als mehrere Kaiser zu gleicher Zeit auftraten und sich einander zu verdrängen suchten, wurde es wieder gewöhnlicher nach dem Sturz des Rivalen auch das Andenken desselben durch Tilgung seines Namens auf den Denkmälern, in den öffentlichen Inschriften und Consularfasten zu vernichten. Constantinus der Grosse führte vor züglich den Gebrauch wieder ein. Man findet die Namen der Christen verfolger Diocletian, Maximian, Galerius, Maximinus, Maxentius aus getilgt 1 ). Der letzte Rivale Constantin’s, Licinius, der sich lange im Osten neben ihm behauptet halte, unterlag endlich: er und seine Familie wurden aus dem Wege geräumt und ihre Namen auf den Denkmälern getilgt 2 ). Aber auch selbst in der Familie Constantin's wurde bald hei dem inneren Hader der darin ausbrach, in gleicher Weise verfahren. Constantin’s ältester Sohn, Crispus, ward aufßefehl des Vaters hingerichtet, sein Name auf den Denkmälern ausgemei- sselt 3 ): in der einzigen Inschrift welche sich von Constantin’s zweiter Gemahlinri, Fausta, erhalten hat, ist mit ihrem und ihres Sohnes Con- stans Namen in gleicher Weise verfahren, ohne dass jedoch eine vollständige Tilgung gemacht ist 4 ). Die Christen zerstörten in den Inschriften nicht nur den Namen des wieder zum Heidenthum über getretenen KaisersClaudius Julianus, sondern auch seine Titel, beson ders die Benennung Pontifex Maximus 5 ). Indem wir aus der Menge römischer Inschriften worin Namen der Kaiser getilgt sind, nur eine mässige Anzahl zur nähern Erörterung herausheben, lassen wir nicht unbemerkt, dass bei den häufig unge nauen Abdrücken der Inschriften nicht immer von den Herausgebern die Lücken oder Rasuren auf den Steinen angezeigt sind, daher manche Inschriften, weil der getilgte Name gar nicht in Anschlag kam, nicht selten auf Unrechte Kaiser bezogen wurden. Namentlich geschah dieses öfters bei den Kaisern mit dem Beinamen Germanicus, *) Vergl. Renier Inscript t. Rom. de l’Algerie. Paris 1855, n. 103, 109, 111 ; Mommsen, Bulletin, dell’ Instit. arch. 1852, p. 159 und Rericht der Sachs. Ges. d. W. 1852, p. 222; Maffei Mus. Ver. p. 103, 2; Mommsen. Inscr. Reg-. Neap. n. 1104 und 6288, 2 ) Mommsen. I. R. N. n. 6281 und 6298. Orelli-Henzen n. 5572. 3 J Garucci Iscr. di Salerno, n. 4=Mommsen n. I06=0relli 1074. 4 ) Borghesi Bullet, dell’ Inst. 1845, p. 63; Garucci Bullet. Nap. nuov. Ser. II, p. 53; Orelli-Henzen n. 5581 v 5 ) Zaccaria, excurs. lit. p. Ital. p. 50, 6.