26 Fri ed rieh M nassen. hucusque servavit, in operis principio hanc auctoritatem assumsit quam tarnen ipso plenius auctor iste prosequitur ')“• Diplovatac- eius hat diese Summa in der Bibliothek der Franciscaner zu Faenza noch gesehen, Sarti dagegen, der dies aus Diplovataccius mittheilt, hat seihst in der vaticanischen Bibliothek sowohl als anderswo ver geblich danach gesucht 2 ). S). Den Bemühungen des Herrn Professors K u n s t m a n n in M ü n- chen ist es gelungen, die Summa des Johannes Faventinus in der dortigen k. Hof- und Staatsbibliothek zuerst wieder aufzn- finden. Es war diese Auffindung dadurch wesentlich erschwert, dass erst die zweite Vorrede in der von Johannes Andrea bezeichneten Weise beginnt. Die Angabe der Anfangsworte, wie sie sich gewöhn lich in Handschriftenkatalogen findet, musste daher hier, statt die Erkennung zu erleichtern, vielmehr von der rechten Spur abführeu. Die Entdeckung dieses in der Glossatorenliteratur eine immerhin bedeutende Stelle einnehmenden Werkes ist für die genauere Kennl- niss dieser als eine höchst willkommene Bereicherung zu betrachten. Die Münchner Handschrift, Cod. lat. 3873 (Aug. eccl. 173) rnembr. saec. XIV., enthält auf 136 Blättern unsere Summa voll ständig. Die erste Vorrede beginnt mit den Worten: „Cum multa super concordia discordantium canonum sint hactenus edita com- menta prudentium“, dann folgt die zweite Vorrede, deren Eingang Du ran tis für sein Speculum entlehnt hat. Das Werk selbst fängt so an: „Tractaturus de jure canonico, quasi altius producto stilo expan- dit iter operi incipiens a jure naturali, quod quidem et antiquius est tempore et excellentius dignitate.“ Der Commentar erstreckt sich über alle Theile des Decrets. Auch zum tractatus de poenitentia, den Stephanus Tornacensis, Sicardus Cremonensis und Huguccio hei Seite setzen 3 ), ist eine kurze Erläuterung. Die 1 ) So übereinstimmend in der Ausgabe Rom. 1474 per Leonhard-’ pfliegP et Georg-, Lauer und Basil. 1574 ap. Froben. 2 ) Sarti, P. I, p. 289. *) Steph. Tom. Summa Deer. C. XXXIII. q. 3 „Intermisso interim prolixo illo trac- tatu de poenitentia transitum facimus ad quartam questionem“. (In München sind zwei Handschriften dieser bisher nur in mehreren Pariser Handschriften bekannten Summa.) Sicardus Cremonensis übergeht diesen Tractat stillschweigend. Da er nach Stephanus Tornacensis und Johannes Faventinus geschrieben hat, wie unten gezeigt werden soll, so fällt dies Argument von Sarti, P. II, p. 196 für die An nahme, dass der tractatus de poenitentia erst später eingefügt sei. Die sonstigen Gründe sehe man Phillips, Bd. 4, S. l;>9. — Wegen Huguccio s. m. u. §. 18.